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  • Fr., 06. Februar 2026, 10:20 Uhr
    KITA ROSENGARTEN: Ringen im Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss um die künftige Trägerschaft des Familienzentrums Bensheim – privat oder frei?

    Grüne sehen private Trägerschaft und einen teuren Rechtsfehler

    Einen kommunalen Kindergarten Rosengarten gibt es nicht mehr. Mit einem neuen Träger sollen die Kinder so bald wie möglich einen Platz im eigenen Stadtteil erhalten.
    Archivfoto: Hannelore Nowacki

    ROSENGARTEN – Die Schließung der städtischen Kita Rosengarten am 19. August hatte hohe Wellen geschlagen, für die Kinder organisierte die Stadt Betreuungsplätze in anderen Einrichtung über die Stadt verteilt. So schnell wie möglich sollte eine Lösung gefunden werden. Die ist nun in Sicht. Am 20. Februar wird sich die Stadtverordnetenversammlung mit dem Beschlussvorschlag des Fachbereichs Frühkindliche Bildung befassen, dem Familienzentrum Bensheim e. V. die Trägerschaft als freier Träger zu übertragen. Zunächst jedoch muss der Magistrat mit der Verhandlung eines Betriebskostenvertrages mit dem Familienzentrum beauftragt werden. Darüber wurde am Donnerstagabend im Sitzungssaal des Stadthauses in öffentlicher Sitzung des Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses (SOBIKA) mehr als eine Stunde schwer gerungen. Letztlich wurde der Beschlussvorschlag mehrheitlich angenommen: Die vier Ausschussmitglieder der SPD stimmten für den Auftrag an den Magistrat, die beiden Grünen stimmten wie angekündigt dagegen, die vier Enthaltungen kamen von der CDU und FDP.
    Lara Strubel, die Ausschussvorsitzende, begrüßte die besonders große Teilnehmerrunde in dieser letzten Sitzung der aktuellen Legislaturperiode vor der Wahl am 15. März. Stimmberechtigt sind nur die Ausschussmitglieder, eingeladen waren der Haupt- und Finanzausschuss, der Ortsbeirat Rosengarten, Stadtverordnete und Stadtverordnetenvorsteher Franz Korb (CDU). Strubel machte mehrfach deutlich, dass ein Beschluss im Ausschuss keine endgültige Entscheidung sei, diese sei Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung. Wer also mit dem Vorschlag nicht einverstanden sei, könne sich der Stimme enthalten. Die zahlreichen Wortmeldungen zeigten, dass hier offenbar eine schwierige Materie zu beurteilen ist und die rechtliche Einordnung als juristische Laien schwer fällt. In der Sachdarstellung erklärte der Erste Stadtrat, dass der Magistrat am 9. Dezember beschlossen hatte, einen freien oder konfessionellen Träger zu finden. Intern wurde rechtlich geprüft, dass ein Kita-Träger auch ohne formales Vergabeverfahren gesucht werden kann. Die Stadt Lampertheim entschied sich daher für den Weg eines „Interessenbekundungsverfahrens“, da Betreiberleistung keinen „öffentlichen Auftrag“ im Sinne des § 103 Abs. 1 GW darstelle. Ein 100-Punkte-Katalog wurde aufgestellt, auf den sich drei Bieter beworben hatten. Dabei geht es um die Qualität der Kinderbetreuung, Konzepte und Kontrolle. Gespräche seien mit Hochdruck geführt worden, bis am Donnerstag das Familienzentrum Bensheim den Zuschlag bekommen habe.
    Eine Vielzahl von Gesetzen spielt hier herein, die ohne juristisches Verständnis und rechtlichen Beistand kaum zu überblicken sind, wie schon beim Zuhören deutlich wurde. Größte rechtliche Bedenken mit teuren Folgen wegen Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer führte das Grünen-Fraktionsmitglied Mirja Mietzker mit Nennung vieler Paragrafen aus diversen Gesetzen aus, unterstützt von Fraktionsmitglied Iris Henkelmann und vom Stadtverordneten Gregor Simon, der für seine Rechtsauffassung das Handy mit KI herangezogen hatte. Dagegen gingen Melanie Krämer-Gerlich (FDP) und Ute Haas-Zanlonghi (Bürgerkammer) vom Ortsbeirat Rosengarten davon aus, dass die Stadt sich rechtlichen Rat eingeholt hatte. Erster Stadtrat Marius Schmidt bestätigte, dass die Stadt Lampertheim sehr wohl über justiziarelle Fachkompetenz verfüge und damit die natürliche Intelligenz nutze. Der zwanzig Fragen umfassenden Fragenkatalog, den Mirja Mietzker (Grüne) dem Magistrat zugeleitet hat, werde bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20. Februar beantwortet. Dem Ausschuss lag er nicht vor. Aus Gründen des Datenschutzes mussten in der Debatte nicht öffentliche Sachverhalte ausgespart werden, was in der Debatte zum Teil als hinderlich empfunden wurde.
    Hannelore Nowacki

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