LAMPERTHEIM – Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Kreis Bergstraße verpflichtet, einen bestimmten Teil des beim Rückbau des Kernkraftwerks Biblis anfallenden Bauschutts, sogenannte spezifisch freigemessene, nicht gefährliche Abfälle zu beseitigen. Dies muss gesetzlich vorgeschrieben auf einer entsprechend zugelassenen Deponie erfolgen. Da der ZAKB seit 2005 infolge der Umsetzung der Vorschrift „TA Siedlungsabfall (TASi)“ über keine eigene Deponie verfügt, stellte er einen Antrag auf Mitbenutzung nach § 29 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beim