
BERGSTRASSE – Seit dem 1. Januar 2026 gelten bundesweit deutlich strengere gesetzliche Vorgaben für die Rattenbekämpfung. Darauf weist der Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) hin. Der Verband ist als kommunaler Dienstleister für seine fünf Mitgliedskommunen unter anderem für die Rattenbekämpfung in der öffentlichen Kanalisation zuständig. Ziel der neuen Regelungen ist es, beim Einsatz von Rattengift Wildtiere, Haustiere und die Umwelt besser zu schützen und den Eintrag hochgiftiger Wirkstoffe in Gewässer und Böden zu vermeiden.
Die wichtigsten Regelungen ab 2026 auf einen Blick
Was tun bei Rattensichtung?
Der KMB bittet Bürgerinnen und Bürger, bei einer Rattensichtung wie folgt vorzugehen: Rattenbefall auf öffentlichen Wegen, Plätzen oder in der Kanalisation sollte dem KMB gemeldet werden. Dies ist z.B. schnell und unkompliziert über die Mängelmelder-App möglich. Dort können Ort und Art der Beobachtung angegeben und bei Bedarf ein Foto hochgeladen werden. Alternativ kann die Rattensichtung auch telefonisch gemeldet werden an Thomas Müller vom KMB: 06251/109642. Der KMB prüft anschließend, ob ein akuter Rattenbefall vorliegt, und leitet – falls erforderlich – anlassbezogene Maßnahmen nach den gesetzlichen Vorgaben ein. Eine vorbeugende oder dauerhafte Bekämpfung mit Gift ist nach den verschärften Regelungen nicht mehr zulässig. Im Verbandsgebiet erfolgt der Einsatz mobiler Köderschutzboxen durch einen spezialisierten Fachbetrieb im Auftrag des KMB.
Für die Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken sind grundsätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Bei Rattenbefall sollte immer ein zertifiziertes Schädlingsbekämpfungsunternehmen beauftragt werden. Diese Fachbetriebe verfügen über den notwendigen Sachkundenachweis und setzen die Bekämpfung rechtssicher und umweltschonend um. Der KMB steht Eigentümerinnen und Eigentümern dabei gerne beratend zur Seite. Rattengift darf niemals eigenständig oder vorsorglich ausgelegt werden. Der unsachgemäße Einsatz ist verboten, gefährdet Menschen, Haustiere und Wildtiere und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
So können Sie Ratten auf dem eigenen Grundstück vorbeugen
Ein wichtiger Baustein der Rattenbekämpfung ist die Vorbeugung. Bürgerinnen und Bürger können mit einfachen Maßnahmen dazu beitragen, dass Ratten gar nicht erst angelockt werden:
Diese Maßnahmen helfen, Nahrungsquellen und Unterschlupfmöglichkeiten zu reduzieren. zg
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