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12.23 Uhr | 16. November 2023
EHEMALIGES BAHNGELÄNDE: Stadt lässt Rodung überprüfen / Hecke muss nachgepflanzt werden

Habitat geschützter Eidechsen

Unschön! Bei Baggerarbeiten auf dem ehemaligen Bahngelände wurde auch eine Hecke entfernt. Die Verwaltung lässt einen möglichen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz klären. Foto: Steffen Heumann

LAMPERTHEIM – Die Stadtverwaltung Lampertheim lässt die Rodung einer Hecke in der Eugen-Schreiber-Straße überprüfen, um gegebenenfalls erfolgte Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu klären. Bei Baggerarbeiten wurde auf dem ehemaligen Bahngelände, welches für die Bebauung mit Wohnhäusern vorgesehen ist, eine Hecke auf einer Länge von zirka 115 Metern entfernt. Da es sich bei der Fläche ebenfalls nachweislich um ein Habitat geschützter Eidechsen handelt, hat die Verwaltung weitere Rodungen stoppen lassen und die Untere Naturschutzbehörde informiert. Mit einem Gutachten soll nun festgestellt werden, in welchem Ausmaß Schäden verursacht wurden. Die gerodete Hecke muss in jedem Fall nachgepflanzt werden. zg

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