Die Gratiszeitung für Lampertheim und das hessische Ried
Sie sind hier: Startseite » Nachrichten » Katzenschutzverordnung und Niederschlagswassergebühr im Fokus
Mi., 11. Dezember 2019, 12:49 Uhr
Kein neuer Sachstand bei der Hallenbadsanierung / Hilfe zur Erinnerung an Gefallene der Weltkriege erbeten
Katzenschutzverordnung und Niederschlagswassergebühr im Fokus
Seit Mitte November gilt in Lampertheim eine Katzenschutzverordnung – Halter müssen demnach ihre freilebenden Tiere kennzeichnen und registrieren lassen. Foto: pixabay.com
LAMPERTHEIM – Beim letzten Magistratspressegespräch des Jahres standen mit der Katzenschutzverordnung, der Niederschlagswassergebühr, der Erinnerung an Gefallene und und der Hallenbadsanierung vielfältige Themen im Mittelpunkt. Bezüglich der Sanierung des Hallenbades hatte der Erste Stadtrat Jens Klingler – auch wenn es kurz vor Weihnachten ist – jedoch keine guten Nachrichten mitgebracht. „Aktuell gibt es keinen neuen Sachstand, es bleibt bei der Öffnung des Hallenbades im September 2020”, erklärte Jens Klingler.
Bei einem anderen Punkt bittet die Stadtverwaltung insbesondere die Hüttenfelder Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe – hierbei geht es um die Suche nach Gefallenen und Vermissten des 1. und 2. Weltkrieges. Hintergrund ist ein Prüfantrag für die Errichtung eines Mahnmals der Weltkriegsgefallenen und -vermissten, welchen die SPD-Fraktion im Ortsbeirat Hüttenfeld im Mai diesen Jahres eingebracht hatte. Um keine Gefallenen oder Vermissten dieser beiden Kriege auf einer möglichen Schrifttafel zu vergessen, benötigt die Stadtverwaltung daher Hinweise aus der Bevölkerung. Bürgerinnen und Bürger, deren Vorfahren in einem der beiden Kriege im Kampf ums Leben gekommen sind oder vermisst wurden, können sich während der städtischen Öffnungszeiten telefonisch unter 06206/935-287 oder per E-Mail unter werner.hahl@lampertheim.de an Werner Hahl wenden. Nachdem die Liste vervollständigt ist, wird seitens der Verwaltung geprüft, in welcher Form eine Schrifttafel mit allen Namen errichtet werden kann.
Antworten zur Niederschlagswassergebühr
Im Rahmen einer Bürgerversammlung hatte die Stadtverwaltung am 5. Dezember Bürgerinnen und Bürgern die Anpassung der Niederschlagswassergebühren erläutert. Anfang des Jahres 2020 werden hierzu entsprechende Fragebögen zur Datenerhebung an alle Grundstücksbesitzer in der Spargelstadt verschickt. Die wichtigsten Antworten auf unterschiedliche Fragestellungen, die teilweise auch während der Bürgerversammlung aus dem Stegreif nur teilweise oder auch gar nicht beantwortet werden konnten, hat die Verwaltung auf der Internetseite der Stadt unter http://bit.ly/NiederschlagswasserLA2020 zusammengestellt. Darunter finden sich unter anderem die Antworten auf die Fragen „Warum wird die Niederschlagswassergebühr erhoben?”, Warum wird diese erhöht?“, „Wie hoch ist die Niederschlagswassergebühr?“, „Woher stammen die Daten von meinem Grundstück” oder „Was muss ich bei der Erklärung ausfüllen?”. Darüber hinaus steht das Team Niederschlagswasser der Stadtverwaltung bei Fragen zur Verfügung.
Katzenschutzverordnung greift
Seit Mitte November gilt in Lampertheim eine Katzenschutzverordnung. Diese soll vor allem dafür sorgen, dass sich freilebende Katzen nicht ungewollt vermehren. Außerdem verhindert sie, dass die Tiere infolge von Krankheiten, mangelnder bzw. fehlender Versorgung und Unterernährung erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt sind.
Mit der Verordnung gibt es aber auch neue Pflichten für Katzenhalter, die ihre Fellnasen frei herumlaufen lassen. Halter müssen demnach ihre Tiere kennzeichnen und registrieren lassen. Dies ist kostenlos möglich. Die Registrierung ist nach jedem Halterwechsel zu erneuern. Katzenhalter, die ihre Tiere im Schutzgebiet unkontrolliert im Freien herumlaufen lassen, müssen ihr Tier von einem Tierarzt kastrieren oder sterilisieren lassen. Wer ein Tier besitzt, welches durch tierärztliche Bescheinigung nicht mehr zeugungsfähig oder unfruchtbar ist, kann einen Antrag auf Ausnahme der vorher genannten Punkte stellen.
Zahlen des Tierheimes in Lampertheim belegen, dass sich der Anteil der unkastrierten Katzen bei Fundtieren, sichergestellten Tieren oder Abgabetieren in den letzten Jahren erhöht hat. Der Tierschutzverein Lampertheim hat bereits signalisiert, parallel zu den in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen Kastrationen bei wildlebenden Katzenpopulationen durchzuführen, um eine stärkere Verbreitung von herrenlosen Katzen einzudämmen. Die praktischen Umsetzung der Verordnung in Lampertheim ist möglich, da eine gut funktionierende Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein und der Beauftragung eines externen Unternehmens (TRN Berufstierrettung Rhein Neckar UG) die zuständige Ordnungsbehörde unterstützt. Benjamin Kloos