BÜRSTADT – Immer wieder kommt es vor, dass Menschen aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder ihres Alters ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Haben diese Menschen zum Beispiel keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellt, kann niemand die Rechtsgeschäfte für den Betroffenen tätigen. In solchen Fällen muss ein rechtlicher Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt werden, da unser Rechtssystem kein automatisches Familienvertretungsrecht beinhaltet. Erst durch den Gerichtsbeschluss eines Betreuungsgerichtes wird eine Person zum rechtlichen Betreuer ernannt und ist somit berechtigt, den Betroffenen, im Rahmen der ihm zugeteilten