Do., 20.08.2026
Die Gratiszeitung für Lampertheim und das hessische Ried
  • Startseite
  • Sport
  • Termine
  • Stellenmarkt
  • So., 30. Mai 2021, 10:56 Uhr
    Kreis Bergstraße: Weitere Lockerungen für den Kreis Bergstraße ab dem 31. Mai 2021 infolge dauerhaft gesunkener Inzidenz

    Lockerungen treten morgen in Kraft!

    KREIS BERGSTRASSE –  Da die Inzidenz des Kreises Bergstraße am heutigen Sonntag, den 30. Mai 2021 den fünften Tag in Folge unter 50 liegt, tritt ab morgen (Montag, dem 31. Mai 2021) die Stufe 2 der hessischen Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) in Kraft. Damit gelten ab dem 31. Mai 2021 folgende Regelungen für den Landkreis: (vgl. https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln)

    Kita
    Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

    Schule
    Jahrgangsstufen 1–13: Präsenzunterricht (eingeschränkter/angepasster Regelbetrieb) mit Testpflicht zweimal pro Woche

    Alten- und Pflegeheime

    Vollständig geimpfte Personen und Genesene brauchen keinen Test mehr (gilt bereits ab 12. Mai 2021)
    keine Maskentragepflicht bei Besuchen von vollständig geimpften Bewohnenden im Bewohnerzimmer (gilt bereits ab 12. Mai 2021) keine Beschränkung der Besucherzahl pro Tag (gilt bereits ab 15. Mai 2021)

    Kinder- und Jugendarbeit (inkl. Ferienbetreuung)
    In Gruppen bis 50 Personen möglich. Betreuungspersonen sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht mit (gilt ab 29. Mai 2021).

    Kontaktregeln

    Zwei Hausstände (unbegrenzte Zahl) oder 10 Personen über 14 Jahren unabhängig vom Hausstand (plus Geimpfte/Genesene)

    Alkoholkonsum

    Verbot auf publikumsträchtigen Plätzen (außerhalb der Gastronomie)

    Erweiterte Maskenpflicht

    Alle öffentlich zugänglichen Gebäude, Fußgängerzonen, generelle Empfehlung der medizinischen Maske Innenräume und immer, wenn die Mindestabstände nicht gehalten werden können

    Veranstaltungen, (größere) Zusammenkünfte, Kulturangebote (Kino, Theater, Konzerte)
    Zulassung von Veranstaltungen bis 200 (ungeimpfte) Teilnehmer außen und 100 (ungeimpfte) Teilnehmern innen mit tagesaktuellem Test (nur noch innen, außen nur noch eine Empfehlung) und strengen Abstands- und Hygienevorgaben sowie Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), das Gesundheitsamt kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten.

    ÖPNV und öffentlicher Fernverkehr

    Maskenpflicht

    Arbeitsgestaltung
    Regeln aus der Bundesnotbremse bis 30. Juni (u.a.: wo möglich: home office)

    Freizeit- und Amateursport

    Generelle Zulassung von Mannschaftssport unter strengen Hygienevorgaben Empfehlung: tagesaktueller Test
    Öffnung Schwimmbäder, Thermalbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen mit Personenbegrenzung und Zutrittsregelung sowie Terminvereinbarung, ebenfalls Testempfehlung

    Spielbanken, Spielhallen, Wettvermittlungsstellen 

    Öffnung mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln (Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichend Tischabstände, Tischregeln entsprechend Kontaktregel), Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch)

    Kultur- und Freizeiteinrichtungen

    Öffnung aller Innenräume von Freizeiteinrichtungen (z.B. auch Freizeitparks) mit tagesaktueller Testempfehlung und Abstands- und Hygienevorgaben

    Verkaufsstätten, Einzelhandel
    Öffnung des gesamten Einzelhandels nach den Regeln für Geschäfte der Grundversorgung plus Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht

    Clubs, Diskotheken

    Öffnung als Bar/Gastronomie mit tagesaktuellem Test, s.u.

    Gastronomie

    Öffnung der Innengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln (Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichend Tischabstände, Tischregeln entsprechend Kontaktregel), Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch)

    Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze

    Unter Auflagen geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche

    Hochschulen
    Hybridbetrieb mit Fokus auf mehr Präsenz

    Körpernahe Dienstleistungen

    Strenge Hygienevorgaben, Terminpflicht und Kontaktdatenerfassung, tagesaktueller Test als Empfehlung

    Prostitutionsstätten

    Geschlossen

    Beitrag aus der Rubrik

    » Lokal
    Anzeige Online StellenmarktAnzeige dkge 1x1Anzeige dkge 2x2
    Anzeige TicketshopAnzeige NK Worms und RheinhessenAnzeige 3 Anzeige - 2