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So., 25. April 2021, 19:00 Uhr
Update: Coronavirus im Kreis Bergstraße, Stand 25.04.2021 / Notbremse greift ab Dienstag, 0:00 Uhr
81 neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle am Samstag, 12 am Sonntag
KREIS BERGSTRASSE – Der Kreis Bergstraße muss zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus vermelden. Es handelt sich um eine 74-jährige Person aus Lampertheim und eine 86-jährige Person aus Bürstadt.
Im Kreis Bergstraße gab es am Samstag 81 neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle – 18 in Lampertheim, 16 in Viernheim, je 11 in Bürstadt und Heppenheim, 6 in Bensheim, je 4 in Gorxheimertal und Wald-Michelbach, je 2 in Birkenau, Lautertal, Lorsch und Rimbach sowie je 1 in Einhausen, Fürth und Zwingenberg.
Im Kreis Bergstraße gibt es 12 neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle – 5 in Viernheim, je 2 in Lampertheim und Heppenheim sowie je 1 in Birkenau, Einhausen und Lautertal.
Insgesamt sind nun 9.847 nachgewiesene Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie im Kreis Bergstraße bekannt. Zudem hat es 305 Todesfälle gegeben.
Derzeit befinden sich 30 Patienten mit einer bestätigten Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße, zudem befinden sich derzeit 3 Patienten mit einer entsprechenden Verdachtskonstellation in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße. Insgesamt befinden sich derzeit 42 Personen aus dem Kreis mit einer bestätigten Corona-Infektion in stationärer Behandlung.
Kumulierter 7-Tage-Wert
Im Kreis Bergstraße gab es 453 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage. Es ergibt sich damit für heute eine Inzidenz von 167,08 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (RKI: 179,4).
Link zum Inzidenzwert des RKI für den Kreis Bergstraße: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
Übersicht des Landes Hessen, in welchen hessischen Landkreisen ab welchen Zeitpunkt die Corona-Notbremse greift:
https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse
Mit Stand vom 24.04.2021 erfolgten im Impfzentrum des Kreis Bergstraße 46.148 Erstimpfungen sowie 18.572 Zweitimpfungen.
Notbremse greift ab Dienstag, 0:00 Uhr
Der Kreis Bergstraße hat heute nach den vom RKI veröffentlichten Inzidenzwerten den dritten Tag in Folge eine Inzidenz von 100 überschritten. Damit greift ab Dienstag, 27.4.2021, 0:00 Uhr, die „Stufe 100“ der Corona-Notbremse. Ab diesem Zeitpunkt gelten dann folgende Regelungen (Informationsübersicht entnommen: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse#Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen):
Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen:
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur zwischen Personen eines Haustandes mit einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand möglich (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt) - Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.
Ausgangsbeschränkungen:
Kein Verlassen des häuslichen Bereichs (inklusive privatem Grundstück) zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Ausnahmen bei triftigen Gründen, u.a.:
Weg zur Arbeit, medizinischer Notfall, Mandatsausübung, Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren ("Gassi gehen").
Bis 24 Uhr ist es möglich, alleine draußen zu joggen oder spazierenzugehen (jedoch kein Sport nicht in Sportanlagen).
ÖPNV:
Bei der Nutzung besteht die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar).
Öffnungen von Geschäften:
Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.
In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung. Insbesondere ist beim Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs eine begrenzte Kundenzahl erlaubt (richtet sich nach Größe des Geschäfts).
"Click and meet" (nur bis Inzidenz unter 150: In allen weiteren Geschäften ist Einkaufen mit Termin und einem aktuellen negativen Testergebnis weiterhin möglich. Ebenso bleibt der Dienstleistungsbereich, soweit nicht ausdrücklich genannt, offen, beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches. Diese Regelungen gelten jetzt auch für Baumärkte, die nicht mehr pauschal geöffnet sind.
Körpernahe Dienstleistungen:
Körpernahe Dienstleistungen sind nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken und nur mit FFP 2 Maske zulässig. Kosmetik- und Tattoostudios müssen schließen, ebenso Fitnessstudios und Solarien.
Ausnahme: Friseurbesuch und Fußpflege mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test und mit Maske (FFP2).
Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten:
Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Abholung- und Lieferdienste sind weiterhin möglich.
Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden.
Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen - ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten.
Für alle anderen gilt: Ausübung kontaktlosen Individualsports ist alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes möglich. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.
Schulen:
Schulen gehen in den Wechselunterricht. Ohnehin gilt die Testpflicht für die Präsenztage.
Zudem hat der Kreis Bergstraße heute erstmalig auch die Inzidenzmarke von 165 überschritten. Sollte dieser Wert an drei Tagen in Folge überschritten werden, greift die „Stufe 165“ der Notbremse.
Weitere aktuelle Informationen zur Coronavirus-Epidemie im Kreis Bergstraße finden Sie unter
www.kreis-bergstrasse.de/corona zg