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  • Fr., 24. September 2021, 10:39 Uhr
    SPENDE: GALA Lampertheim unterstützt Praxen mit 5.000 Euro 

    Aktive Hilfe von „Kolleg:innen für Kolleg:innen“ 

    Das Gesundheitsnetz der Ärzteschaft Lampertheim (GALA) spendete 5.000 Euro für Praxen im Ahrtal. Foto: KV RLP


    LAMPERTHEIM – Die Flutkatastrophe vom 15. Juli hat einen immensen, nicht nur materiellen Schaden angerichtet. Auch zahlreiche Praxen in Rheinland-Pfalz sind betroffen. Um diese finanziell zu unterstützen, hat die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) die Spendenaktion „Kolleg:innen für Kolleg:innen“ ins Leben gerufen. Auch das Gesundheitsnetz der Ärzteschaft Lampertheim (GALA) ist dem Aufruf gefolgt und spendete 5.000 Euro. 

     „Uns war es eine Herzensangelegenheit, den betroffenen Kolleginnen und Kollegen mit einer Spende ein wenig unter die Arme zu greifen“, betont der GALA-Vorsitzende Dr. Walter Seelinger bei seinem Besuch der KV RLP in Mainz. Der Verein lebe von den Mitgliedsbeiträgen. Diese werden unter anderem in Veranstaltungen wie das regelmäßig stattfindende Gesundheitsforum für Patienten investiert. „Aufgrund der Corona-Pandemie liegen diese Aktionen jedoch seit rund eineinhalb Jahren auf Eis. So entstand im Vorstand die Idee, das eingesparte Geld für unsere vom Hochwasser betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu spenden“, erläuterte Dr. Seelinger. 

    Auf der Website der KV RLP wurde er auf die Spendenaktion „Kolleg:innen für Kolleg:innen“ aufmerksam. Im Vorstand des Gesundheitsnetzes herrschte schnell Einigkeit darüber, die Unterstützung über die KV RLP laufen zu lassen. „Für jemanden, der so eine Katastrophe nicht schon selbst erlebt hat, ist es unbegreiflich, wie von einem auf den anderen Tag alles weg sein kann“, sagte Dr. Seelinger. „Die Bilder aus den Medien vermitteln jedoch einen Eindruck von der Situation. Daher wollten wir schnell und unbürokratisch helfen.“ 

    Soforthilfe direkt ausgezahlt 

    Der Vorsitzende des Vorstands der KV RLP Dr. Peter Heinz zeigte sich hocherfreut über die große Solidarität. „Viele Kolleginnen und Kollegen, Institutionen und Vereine sind unserem Spendenaufruf bereits gefolgt.“ Er dankte Dr. Seelinger herzlich für das Engagement von GALA: „Es ist nicht selbstverständlich, sich in diesem Maße für Kolleginnen und Kolleginnen einzusetzen – gerade auch vor dem Hintergrund, dass Sie nicht in Rheinland-Pfalz, sondern in Hessen beheimatet sind. Umso mehr freuen wir uns über Ihre Unterstützung.“ Dr. Heinz informierte, dass nach aktuellem Stand 35 Praxen ganz zerstört oder so stark beschädigt sind, dass sie komplett funktionsunfähig sind, allein 27 davon im Kreis Ahrweiler. Weitere 14 Praxen sind derart in Mitleidenschaft gezogen, dass sie den Betrieb bis auf Weiteres nur sehr eingeschränkt wieder aufnehmen konnten. 

    „Wir sehen es als unsere Pflicht an, den unverschuldet in Not geratenen Praxen kollegial zu helfen. 35 betroffene Praxen konnten wir mit einer Soforthilfe von jeweils 10.000 Euro bereits unterstützen“, informierte Dr. Heinz und betonte, dass das Geld schnell dort ankomme, wo es benötigt werde. „Das ist nur ein Bruchteil dessen, was wirklich gebraucht wird. Aber es ist ein Anfang. Daher sind wir froh, dass die Spendenbereitschaft weiter anhält.“ 

    Aktuell geht die KV RLP nach vorsichtigen Schätzungen von einer Schadenssumme von über 14 Millionen Euro für die in Rheinland-Pfalz betroffenen Mitgliedspraxen aus. Den Schaden genau zu beziffern, ist und bleibt aufgrund der teilweise noch immer chaotischen Zustände vor Ort schwierig. 

    Spenden weiterhin benötigt 

    Spenden für betroffene Praxen werden weiterhin benötigt. Wer finanziell helfen möchte, kann dies über Spendenaktion „Kolleg:innen für Kolleg:innen“ tun. Dazu hat die KV RLP Spendenkonto bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eingerichtet. Folgende Daten sind bei einer Spende anzugeben: Empfängerin: KV RLP, IBAN: DE83 3006 0601 0042 1510 81, Verwendungszweck: Spende Flutkatastrophe. 

    Als Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen, die bis zum 31. Oktober 2021 getätigt werden, genügt in Katastrophenfällen ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung. Eine Zuwendungsbestätigung (vormals Spendenquittung) ist nicht nötig. Genauere Informationen sind der Rundverfügung „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli dieses Jahres“ (Aktenzeichen S 1915 A - St 33 1) zu entnehmen: www.lfst-rlp.de/service/flutkatastrophe-rheinland-pfalz/steuerliche-informationen 

    KV-TV, das Web-TV der KV RLP, hat eine betroffene Praxis in Dernau im Landkreis Ahrweiler besucht. Der Beitrag kann hier angeschaut werden: www.kv-rlp.de/940748. 

    Weitere Informationen zum Gesundheitsnetz der Ärzteschaft Lampertheim sind hier abrufbar: www.gala-lampertheim.de zg

     

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