
BERGSTRASSE – Mit dem Inkrafttreten der Aktivrente zum 1. Januar hat der Gesetzgeber ein Signal gesetzt, dass auch über die Verrentung hinaus die Erfahrung und Produktivität in der Arbeitswelt nicht nur anerkannt, sondern auch gefördert werden soll. Eine richtige Entscheidung auf die demographische Entwicklung, die derzeit dazu führt, dass so viele Erwerbstätige wie noch nie in Deutschland in den Ruhestand gehen, mit einem sinnvollen Anreiz zu reagieren. Neben dem finanziellen Vorteil für denjenigen, der weiterarbeitet, werden durch die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen die finanziell vor dem Kollaps stehenden sozialen Sicherungssysteme entlastet. Für die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU-Südhessen ist es allerdings nicht akzeptabel, dass Selbstständige von dieser Regelung nicht erfasst werden. „Warum gerade diejenigen, die Arbeitsplätze schaffen und damit die Voraussetzung dafür schaffen, dass Rentenbeiträge erwirtschaftet werden, benachteiligt werden und den gleichen finanziellen Anreiz bei höherem beruflichen Risiko nicht in Anspruch nehmen dürfen, ist weder wirtschaftspolitisch, noch vom Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes ausgehend, verfassungsrechtlich akzeptabel“, so MIT-Bezirksvorsitzender Matthias Wilkes. „Das ansonsten zu begrüßende Gesetz verstößt gegen den elementaren Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit, diskriminiert Unternehmertum und die Bereitschaft zur Selbständigkeit und hat deshalb eine fatale Signalwirkung für die mittelständische Wirtschaft.“ Die Mitgliederversammlung der Mittelständler in Südhessen verabschiedete entsprechend einstimmig eine Forderung an den Landesvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Hessen, die von Bezirksvorstandsmitglied Andreas Guthier eingebracht worden war, sich gegenüber der Bundesregierung für eine dringend notwendige Ausweitung der Aktivrente auch auf alle selbständig tätigen im Erwerbsleben auszuweiten. zg
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