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  • Mo., 13. März 2017, 10:52 Uhr
    Besuch im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

    ALA – Arbeit geht in die Endrunde

     

    Anfang waren die beiden Sprecher der ALA, Otto Edinger und Werner Reuters, zu einem Gespräch über die Altrhein-Entschlammung beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Bonn. Foto: oh


    LAMPERTHEIM – Die Arbeitsgemeinschaft Lampertheimer Altrhein (ALA) hatte Mitte Februar zu einem Treffen in den Magistratsraums des Stadthauses geladen. Eingeladen waren Firmen, Vereine, Verbände, private Stegbesitzer, die Stadtverwaltung und Kommunalpolitiker. Ziel war es, diese unterschiedlichen Gruppierungen über den Sachstand der Arbeit der ALA zu unterrichten. Die Arbeitsgemeinschaft besteht aus dem Fährverein Nibelungenland und dem Wirtschafts und Verkehrsverein Lampertheim, deren Sprecher Otto Edinger und Werner Reuters den Anwesenden einen kurzen DVD-Video „Der Altrhein von oben“ vorstellten. Dieser von der ALA in Verbindung mit dem Modellflugverein Lampertheim-Hofheim erstellte Film zeigt den Altrhein-Verlauf vom Einlauf bei Rhein-km 437 bis zur Mündung in den Rhein bei Rhein-km 440, also den Rheinverlauf, wie er sich vor der Rheinbegradigung darstellte. Reuters und Edinger gaben dabei nochmals eine Übersicht über den Sachstand der Beschwerde gegen die BRD: Die Beschwerde bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) in Straßburg, wurde dort angenommen und wird am 21. März verhandelt. Diese Beschwerde hat dazu geführt, dass die rechtliche Situation am Lampertheimer Altrhein einem bei einem Symposium im Herbst im Mannheim im Rahmen einer Veranstaltung des Instituts für Schifffahrtsrecht an der Universität Mannheim

    vorgestellt und diskutiert werden soll. Fink von Waldstein, Fachanwalt für Schifffahrtsrecht

    wird den Vortrag halten. Die ALA unterstützt ihn bei den Vorbereitungen. Der Antragsentwurf an den Bund sieht vor, den juristischen Begriff des „subjektiven

    Rechts“ für den Altrhein zu nutzen. So sind die Antragsteller der Meinung, dass es nicht sein könne, dass der Altrhein von

    der Mündung (Altrhein-km 0,0) bis Altrhein-km 2,6 (Fretter Loch) wegen des dort stattfindenden

    gewerblichen Güterverkehrs per Schiff, dem öffentlichen Recht unterliegt,

    der restliche Teil des Altrhein, der für Natur, Wassersport, Bootssport und Tourismus

    steht, jedoch verlanden soll. So soll also nachgewiesen werden, dass hier, wenn auch in anderer

    Form, ein subjektiv öffentliches Recht besteht, also der Nachweis das Personen, Firmen,

    Vereine durch eine Verlandung des Altrhein in ihren persönlichen Rechten verletzt

    werden. In der Rechtsprechung hat es einen solchen Fall noch nicht gegeben, so dass hier

    Neuland betreten wird. Anfang März waren die beiden Sprecher der ALA zu einem Gespräch über die Altrhein-Entschlammung beim BMVI in Bonn. Gesprächspartner

    waren von Seiten des BMVI die Technischen Regierungsdirektoren. Aufgrund eines detaillierten Lageplanes erklärten die ALA Sprecher die Situation

    am Altrhein. Sie verwiesen darauf, dass der Rhein eine Bundeswasserstrasse sei und,

    gedeckt durch das Wasserstrassengesetz (§§ 7 und 8) sowie durch den § 28 der Mannheimer

    Akte, der Bund für den Zustand und den Unterhalt des Altrhein zuständig sei.

    Das BMVI bezog eine, wie nicht anders zu erwarten, konträre Position. Es konnte keine Einigung erzielt werden, da die Positionen zu weit auseinander liegen. Es bleibe hier nur der Klageweg. Die ALA wird den vorbereiteten Antrag

    an die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf den Weg bringen. In einem nächsten

    Schritt wird am 15.03.2017 ein Antrag auf Entschlammung bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) gestellt. Auf die darauf folgende Antwort der WSV wird dann eine entsprechende Klage vorbereitet. zg

     

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