Do., 13. Januar 2022, 12:37 Uhr
AMTSGERICHT LAMPERTHEIM: Maßnahmen Angesicht der Pandemie / Vor unerlässlichem Besuch sollen SachbearbeiterInnen telefonisch kontaktiert werden
Anliegen bitte vorrangig schriftlich Vorbringen
LAMPERTHEIM – Das Amtsgericht Lampertheim weist angesichts der aktuellen Pandemielage darauf hin, dass im Interesse der rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger einerseits, im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts andererseits die persönlichen Kontakte auf das unerlässliche Maß zu beschränken sind. Es soll auf diese Weise ein Beitrag dazu geleistet werden, dass sich die Epidemie nicht weiter ausbreiten und die Justiz auch weiterhin ihren Aufgaben nachkommen kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Amtsgerichts Lampertheim nach wie vor zwischen 7.30 Uhr und 16 Uhr bzw. freitags bis 14.30 Uhr geöffnet ist. In diesen Zeiten ist die Wachtmeisterei besetzt und es werden dort Schriftstücke entgegengenommen und Auskünfte grundsätzlicher Art erteilt. Auch Anträge auf Beratungshilfe können dort abgeholt werden. Die Sprechzeiten für Publikum sind montags bis freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr. Die Rechtsuchenden werden jedoch aufgefordert, vor einem Besuch des Amtsgerichts die Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter telefonisch zu kontaktieren oder sich unter der Rufnummer 06206/180810 verbinden zu lassen um in Erfahrung zu bringen, ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist. Sollte dies der Fall sein, kann bei diesem Gespräch gleichzeitig abgeklärt werden, welche Unterlagen mitzubringen sind. Das erspart in vielen Fällen ein nochmaliges Erscheinen.
Weiterhin werden die Rechtssuchenden gebeten, ihre Anliegen vorrangig schriftlich vorzubringen. Die vorgenannten Einschränkungen gelten nicht für die Teilnahme an einem anberaumten Gerichtstermin, einem Termin beim Gerichtsvollzieher und/oder bei der Anordnung des persönlichen Erscheinens. Diese Termine sind zur Meidung von Rechtsnachteilen je- derzeit wahrzunehmen. Der Einlass ins Gebäude wird 15 Minuten vor Terminbeginn gewährt. Während des gesamten Aufenthaltes in den Gebäuden ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. zg