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  • Fr., 29. September 2017, 14:14 Uhr
    RWE Power wird im Rahmen der Transparenzinitiative die Bevölkerung über das Genehmigungsverfahren informieren

    Antrag auf Aufbewahrung von Castoren aus der Wiederaufbereitung gestellt

    BIBLIS – RWE Power hat am 29. September 2017 beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als zuständiger Genehmigungsbehörde einen Antrag auf Aufbewahrung von bis zu sieben aus der Wiederaufbereitung in England zurückzuführenden Castorbehältern im Standortzwischenlager Biblis gestellt.
    Hintergrund: Die Bundesrepublik Deutschland hat eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Rückführung der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England. Im Gesetzgebungsprozess zur Standortauswahl für ein Endlager wurde entschieden, dass keine weiteren Castorbehälter in das Zwischenlager am Standort Gorleben eingelagert werden sollen.
    Im Juni 2015 hatte das Bundesumweltministerium ein Konzept zur Rückholung dieser Abfälle vorgelegt, das auch eine Einlagerung in das Standortzwischenlager Biblis umfasst. RWE Power hat sich – wie die anderen Betreiber – im Rahmen der Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung dazu verpflichtet, dieses Konzept zügig umzusetzen. Für die Rückführung wird der Zeitraum zwischen 2019 bis 2021 angestrebt, in dem bis zu sieben Behälter nach Biblis transportiert werden sollen.
    Am 1.1.2019 gehen der Betrieb und die Verantwortung für die Standortzwischenlager gemäß der Regelungen des Entsorgungsübergangsgesetzes auf die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) über. Die Einlagerung der Castoren in das Standortzwischenlager Biblis wird somit in der Verantwortung des Bundes erfolgen.
    „Wir werden im Rahmen unserer Initiative „KW Biblis transparent“ die Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich auch über das Genehmigungsverfahren informieren“, betont Kraftwerksleiter Horst Kemmeter. Für das 1. Halbjahr 2018 ist deshalb ein Fokustag zur Rückführung geplant. Hierzu sollen auch Vertreter des Bundesumweltministeriums und der Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) eingeladen werden. zg

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