Sa., 15.08.2026
Die Gratiszeitung für Lampertheim und das hessische Ried
  • Startseite
  • Sport
  • Termine
  • Stellenmarkt
  • Do., 26. Februar 2026, 14:15 Uhr
    LEINENZWANG: Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni / Schutz von Wildtieren und Ackerflächen

    Appell an die Vernunft und das Verständnis

    Bei einem Verstoß gegen den Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni muss mit einem Bußgeldverfahren gerechnet werden. Teilweise drohen sehr hohe Strafen (bis zu 5.000 Euro) in Landschafts- und Naturschutzgebieten. Sonstige Regelverstöße werden mit Bußgeldern meist zwischen 25 und 150 Euro geahndet werden.
    Foto: www.123rf.com-rawpixel

    LAMPERTHEIM – In der Zeit vom 1. März bis 30. Juni gilt wieder, dass Hunde außerhalb der geschlossenen Bebauung in Feld und Flur – hierzu zählt auch das Rheinvorland – angeleint werden müssen. Hierbei ist die zulässige Höchstlänge der Leine auf max. 10 Meter begrenzt. Diese Verpflichtung gilt sowohl für den Hundehalter als auch für die Person, welche den Hund ausführt. Sinn und Zweck der Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit ist zum einen der Schutz der Wildtiere, insbesondere der Jungtiere, zum anderen aber auch der Schutz der frisch angelegten Ackerflächen vor Zerstörung und Verschmutzung mit Hundekot und Urin. Jeder Hundehalter sollte dies unbedingt beachten, da auf den Ackerflächen hochwertige Nahrungsmittel (z. B. Schnittlauch, Petersilie, Spargel, Salat etc.) angebaut werden, welche in unseren Haushalten verwendet werden. Die Hundehalter wurden in der Vergangenheit durch entsprechende Pressehinweise, durch mit den Hundesteuerbescheiden versandten Flyer und auch bei Kontrollen durch die Stadtpolizei auf die Einhaltung der Satzung hingewiesen. Die Stadt Lampertheim appelliert daher nochmals an die Vernunft und das Verständnis der Hundehalter, sich diesbezüglich zu verhalten. Wer bei den in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni stattfindenden Kontrollen bei einem Verstoß gegen den Leinenzwang auffällt, muss neben der entsprechenden Belehrung mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen. Auf den Hundetobewiesen der Stadt Lampertheim können Hundehalter ihre Hunde auch während der Brut- und Setzzeit freilaufen lassen. Info: Auch außerhalb der Brut- und Setzzeit müssen Hunde in Lampertheim so geführt werden, dass sie nicht unbeaufsichtigt frei umherlaufen oder andere belästigen. red

     

     

    Beitrag aus der Rubrik

    » Lampertheim und Stadtteile
    Anzeige Online StellenmarktAnzeige dkge 1x1Anzeige dkge 2x2
    Anzeige TicketshopAnzeige NK Worms und RheinhessenAnzeige 3 Anzeige - 1