Mi., 02. März 2016, 13:06 Uhr
Meldepflichtiges Ereignis bei Durchführung wiederkehrender Prüfungen im Kernkraftwerk Biblis, Block A
Ausfall von Löschbereichen einer Löschanlage
BIBLIS – Die Betreiberin des abgeschalteten Kernkraftwerkes Biblis, die RWE Power AG, hat das nachfolgende Vorkommnis dem Hessischen Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde fristgerecht (innerhalb von fünf Werktagen) gemeldet. Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen (INES) ist es der Stufe 0 (Ereignis ohne oder mit sehr geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) zuzuordnen.
Die Löschanlage hat vier Löschbereiche in dem Kabelkanal vom Schaltanlagengebäude zum Notstromdieseltrakt im Nebenanlagengebäude. Im Rahmen von wiederkehrender Prüfung (WKP) wurde beim Löschbereich 2 das Löschbereichsventil nicht angesteuert. Ursache war die Fehlfunktion eines pneumatischen Wegeventils. Durch diese Fehlfunktion kam es bei der WKP im Löschbereich 3 zu einem fehlerhaften Verhalten der Steuerung. Die wiederkehrende Prüfung der Löschanlage wurde daraufhin abgebrochen.
Zum Zeitpunkt der wiederkehrenden Prüfung war die Löschanlage aufgrund von Arbeiten in dem Löschbereich freigeschaltet und eine im Brandfall erforderliche Brandbekämpfung durch Ersatzmaßnahmen sichergestellt.
Das Vorkommnis wurde von der Betreiberin in die Kategorie N (= Normal) nach den deutschen Meldekriterien eingestuft. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage waren mit dem Vorkommnis nicht verbunden. Eine abschließende Bewertung der Ereignisse und der Einstufung wird unter Hinzuziehung des atomrechtlichen Sachverständigen vorgenommen. zg