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  • Fr., 24. Juli 2015, 12:41 Uhr
    SPD-Landtagsabgeordneter Norbert Schmitt zieht im Biblis-Untersuchungsausschuss erstes Fazit

    „Behauptungen von Ministerpräsident Bouffier überprüfen”

    BIBLIS – Ein erstes Fazit des Biblis-Untersuchungsausschusses hat der Bergsträßer SPD- Landtagsabgeordneter Norbert Schmitt gezogen. Schmitt ist Obmann seiner Fraktion und sieht die zentralen Mängel der rechtswidrigen Verfügung, die zu einer Schadensersatzklage von RWE führten, bei der Landesregierung.

    „Mit einem haarsträubenden formalen Fehler hat die Landesregierung die vorläufige Stilllegung der Atomkraftwerke in Biblis eingeleitet. Dies kann den Steuerzahler viele, viele  Millionen Euro kosten“, so Norbert Schmitt.

    Die Verantwortung dafür trägt unzweifelhaft das Land, das leichtfertig auf eine Anhörung  verzichtete. Der rechtswidrigen Verfügung voraus gegangen war die Ausschaltung der zuständigen Fachabteilung durch die damals zuständige Fachministerin Lucia Puttrich und ein Warnhinweis aus dem Justizministerium, der einfach nicht beachtet wurde. „Dafür hat Ministerpräsident Bouffier höchstpersönlich in der Verfügung herumgewurstelt. Mit einem fatalen Ergebnis. RWE kann nunmehr Schadensersatz in dreistelliger Millionenhöhe Geltend machen“, so der SPD-Abgeordnete.

    Der Ministerpräsident habe aber behauptet, der Bund sei an allem Schuld. Die SPD habe deshalb nun im Untersuchungsausschuss die Vernehmung der Bundeskanzlerin beantragt. Die SPD-Fraktion will mit einem Beweisantrag zur Vernehmung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Widersprüche aufklären, in die sich Ministerpräsident Bouffier als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss verstrickt hatte. „Bouffiers Aussage enthielt erhebliche Widersprüche zu dem, was die Kanzlerin nach dem Unglück in Japan und im darauf folgenden Verfahren gegenüber der Öffentlichkeit erklärte,“ begründete der Obmann der SPD, Norbert Schmitt, den Antrag seiner Fraktion, der heute in den Untersuchungsausschuss eingebracht wurde.

    „In den zentralen Fragen des Atommoratoriums steht Bouffiers Zeugenaussage im Widerspruch zu Bundeskanzlerin Merkel.“ So habe die Kanzlerin immer von einem gemeinsamen Handeln zwischen Bund und Ländern beim Moratorium gesprochen. „Ministerpräsident Bouffier aber behauptet, der Bund hätte schon am 12. März 2011 das Moratorium ohne Länderbeteiligung beschlossen.“ Zudem behaupte Bouffier, dass die Bundeskanzlerin für den Fall einer Schadenersatzklage eine Haftungsfreistellung zugesagt habe. „Wir erwarten uns von einer Aussage der Kanzlerin eine eindeutige Klarstellung des Sachverhaltes.“

    „Wir möchten mit der Zeugenvernehmung von Frau Merkel klären, wer letztlich die  Verantwortung für eine rechtswidrige Verfügung trägt, die den Steuerzahler angesichts der RWE-Klage viel, viel Geld kosten kann“, so Norbert Schmitt. zg

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