Fr., 22. September 2017, 09:13 Uhr
Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich für Ausweisung von Neubaugebieten in Bobstadt
Beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne bis Ende 2019
BÜRSTADT – Anfang August hatten die FDP- und CDU-Fraktion in einem gemeinsamen Antrag die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob die Gebiete „Zwerchhaag II“ und „Langgewann“ in Bobstadt nach dem neuen Paragrafen 13b Baugesetzbuch (BauGB) entwickelt werden können. In seiner Sitzung am 29. August hatte der Ortsbeirat Bobstadt einen gleichlautenden Beschluss gefasst. Dieser neu eingefügte Paragraf gibt den Kommunen die Möglichkeit Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufzustellen, wenn die Neubaugebiete an bestehende Wohnbebauung anschließen. Allerdings sind bestimmte Bezugsgrößen zu beachten. Außerdem müssen die Bebauungspläne bis Ende 2019 eingeleitet sein, der sogenannte Aufstellungsbeschluss und bis 2021 abgeschlossen sein. Das Bauamt stellte bereits fest, dass beide Baugebiete grundsätzlich die Kriterien für die Anwendung des Paragrafen 13b BauGB erfüllen. Beim Zwerchhaag geht es um eine Fläche von etwa zwei Hektar, der Zuschnitt im Langgewann hat eine Größe von 1,8 Hektar. Gegen die Stimmen der Grünen wurde der Antrag angenommen. Wohnraum für junge Familien zu schaffen sei wichtig, argumentierte Ursula Cornelius (CDU). Dieses beschleunigte Verfahren für Flächen im Außenbereich von Bobstadt schaffe 50 bis 60 Baugrundstücke mit einer Fläche von je 400 bis 500 Quadratmetern. SPD-Fraktionsvorsitzender Franz Siegl betonte, dass seit über zehn Jahren grundsätzlich jede Grundstücksentwicklung über die Gemeinnützige Baugenossenschaft Bürstadt (GBG) durchgeführt worden sei. „Widerstreitende Interessen“ müsse es schon früher gegeben haben, meinte Siegl mit Blick auf Stadtverordnetenvorsteher Ewald Stumpf, der mit der Begründung „widerstreitender Interessen“ zur Debatte und Abstimmung den Saal verlassen hatte. Sein Fazit: „Der Antrag gehört hier nicht hin“. Uwe Metzner, Fraktionsvorsitzender der Grünen, pflichtete Siegl in der Frage der Zuständigkeit der GBG bei, gab aber zu bedenken, dass für Bürstadt in den Jahren 2016 bis 2030 nur mit einem Bevölkerungszuwachs von 4,7 Prozent gerechnet werde, in Bobstadt seien es 135 Personen. Zudem gebe es in Bobstadt viele Leerstände in Privathand und zugleich zahlreiche Neubauten, die bis in zwei Jahren für über vierzig Personen Wohnungen schaffen. Für die Innenentwicklung habe man demnach 12 Jahre Zeit. „Ich sehe die Notwendigkeit von Neubauten auf Ackerflächen nicht, zumindest nicht in Bobstadt“. Die Ablehnung der Grünen begründete Metzner auch mit dem problematischen Landschaftsflächenverbrauch, außerdem werde der Naturschutz durch diesen Paragrafen ausgehebelt, der möglicherweise gegen Europarecht verstoße. Dagegen setzte CDU-Fraktionsvorsitzender Jürgen Eberle seine Erfahrung, dass Leute „händeringend Bauplätze in Bobstadt suchen“. Auch Chantal Stockmann (FDP) beklagte den Wohnungsmangel überall. Wie Hans-Georg Gött (SPD) will Jürgen Eberle (CDU) die Entwicklung der Neubaugebiete der GBG überlassen. Hannelore Nowacki