Do., 23. September 2021, 15:22 Uhr
Briefwahlunterlagen können nicht in Wahllokalen abgegeben werden
LAMPERTHEIM – Die Stadt Lampertheim weist darauf hin, dass die ausgefüllten und verschlossenen Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am Wahlsonntag nicht in den Wahllokalen abgegeben werden können. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen sind nicht befugt, die Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen. Die ausgefüllten und verschlossenen Briefwahlunterlagen können am Wahltag bis 18 Uhr ausschließlich in den Briefkasten am Stadthaus, Römerstraße 102, eingeworfen werden. zg