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  • Mo., 16. Dezember 2019, 15:01 Uhr
    Dritte Runde des Beteiligungsverfahren ab sofort bis 21. Januar 2020

    Bürger zur Beteiligung an Lärmaktionsplan aufgerufen

    LAMPERTHEIM – Lampertheimer Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bis 21. Januar 2020 an der dritten Runde des Lärmaktionsplans des Regierungspräsidiums Darmstadt beteiligen. Die überwiegend betroffenen Gebiete in Lampertheim sind die B 44 (Mannheimer Straße / Wormser Straße / Andreasstraße), die L 3110 Wormser Straße (westlich der B 44), die L 3110 Römerstraße, Neuschloßstraße (östlich der B 44) und der Ortsteil Rosengarten B 47 Nibelungenstraße.

    Stellungnahmen von Anwohnern sollten sich daher auf Lärmkonflikte in diesen Bereichen beschränken. Neue Konfliktpunkte können erst wieder in der vierten Runde der Lärmaktionsplanung untersucht werden.

    Die Entwürfe des Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise sowie des Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a.M. und Wiesbaden sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.

    Ein entsprechender Link ist auch auf der Homepage der Stadt Lampertheim veröffentlicht. Die Entwürfe werden darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse zur Einsichtnahme ausgelegt: Regierungspräsidium Darmstadt, Hilpertstraße 31, Bauteil B, 2. OG, Zimmer 4.21.01, 64283 Darmstadt.

    Mit Hilfe eines Kontakformulares können Anwohner unter folgendem Link Stellungnahmen auf elektronischem Weg abgeben: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/verkehr/lärmaktionsplan-hessen

    Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an die oben genannte Adresse oder über die Stadtverwaltung - Fachbereich 30 -  unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ eingereicht werden.

    Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a. M. und Wiesbaden. zg

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