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  • Sa., 03. Januar 2026, 14:20 Uhr
    ÄNDERUNGEN 2026: Neues Jahr, neues Glück mit Chancen auf positive Veränderungen, aber auch Verpflichtungen für die Bürger

    Bürgergeld, Wehrdienst, Steuern und Ehrenamt

    Das neue Jahr bringt viele Änderungen und neue Gesetze mit sich, die der Bürger und Verbraucher beachten sollte.
    Foto: www123rf.com/profile_zhenulka

    Der Start in das neue Jahr beinhaltet für die Bürger üblicherweise Änderungen. Neuerungen, die es zu beachten gilt, manchmal Erleichterungen in finanzieller Hinsicht, allerdings auch Preiserhöhungen, die nicht jedem schmecken. Der TiP hat neben der Recherche auch die Google-KI Gemini (Künstliche Intelligenz) befragt. Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellen lediglich einen Auszug dar. 

    Ablösung des Bürgergelds: Zum 1. Juli 2026 soll das Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt werden. Diese sieht strengere Regeln und Sanktionen bei der Ablehnung von Arbeitsangeboten vor. Nullrunde beim Regelsatz: Die Regelsätze für die Grundsicherung (ehemals Bürgergeld) und Sozialhilfe bleiben 2026 stabil, für Alleinstehende weiterhin bei 563 Euro im Monat. Steuerliche Entlastungen: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro (für Verheiratete 24.696 Euro). Das Kindergeld erhöht sich um 4 Euro auf 259 Euro monatlich pro Kind. Der Kinderfreibetrag wird auf 9.756 Euro angehoben.

    Höherer Mindestlohn & Minijobs: Der gesetzliche Mindestlohn steigt, wodurch auch die Minijob-Grenze von 556 Euro auf 603 Euro monatlich angehoben wird. Aktivrente: Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können ab Januar 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Rente, Sozialversicherung & Rentenerhöhung: Im Juli 2026 steigen die Renten voraussichtlich um etwa 3,7 Prozent. Steigende Beiträge: Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung steigen deutlich an (z. B. in der Krankenversicherung auf 5.812,50 Euro monatlich), was für Gutverdiener höhere Abgaben bedeutet. Renteneintritt: Das Renteneintrittsalter steigt für den Jahrgang 1960 weiter an; wer 1963 geboren wurde und mit 63 in Rente gehen will, muss mit Abschlägen von 13,8 Prozent rechnen. 

    Mobilität & Umwelt: Der Preis für das Deutschlandticket steigt im Januar 2026 auf 63 Euro pro Monat. CO2-Preis & Energie: Der CO2-Preis steigt auf einen Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne, was Tanken und Heizen mit fossilen Brennstoffen verteuert. Gleichzeitig entfällt ab dem 1. Januar 2026 die Gasspeicherumlage, was Endkunden bei der Gasrechnung entlasten soll. Allerdings steigen die Gasnetzentgelte in den meisten Gebieten, was für den Verbraucher it Mehrkosten verbunden ist. Führerschein-Umtausch: Personen der Geburtsjahrgänge 1971 oder später mit einem alten Papierführerschein (ausgestellt bis 1998) müssen diesen bis zum 19. Januar 2026 in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. E-Auto-Prämie: Für den Kauf neuer oder gebrauchter Elektroautos wurde eine Kaufprämie von mindestens 3.000 Euro verabschiedet. Heizungstausch: In Großstädten über 100.000 Einwohnern greift ab Mitte 2026 die Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 % erneuerbare Energien zu nutzen. Grundsteuerreform: Die Auswirkungen der neuen Grundsteuerberechnung werden erstmals in den Nebenkostenabrechnungen für 2026 spürbar. 

    Käfighaltung: Ab 1. Januar darf es in Deutschland keine Käfighaltung von Legehennen mehr geben. Innerhalb der EU ist diese jedoch weiter erlaubt. Versicherungen: Bei Kfz-Versicherung wird ein Anstieg der Prägen je nach Anbieter und Service von bis zu soeben Prozent erwartet. E-Zigaretten: Verkaufsstellen von elektronischen Zigaretten sind verpflichtet, ab dem 30. Juni ausgediente Geräte zurückzunehmen. Das ist nicht an einen Neukauf gebunden. Gesundheit: Für aktive Raucher und ehemalige starke Raucher besteht ab April die Möglichkeit einer kostenfreien Lungenkrebs-Früherkennung. Je nach Alter ist auch eine CT-Untersuchung inkludiert. Ab 12. Januar gelten neue Grenzwerte für PFAS (sogenannte nicht abbaubare „Ewigkeitschemikalien“) im Trinkwasser, die vom Versorger kontrolliert werden müssen. Batterien für E-Bikes und Scooter: Kommunale Wertstoffhöfe und der Fachhandel müssen Batterien dieser Verkehrsmittel annehmen. Das gilt auch für den Onlinehandel. Verträge, die im Internet geschlossen werden, soll der Verbraucher spätestens ab dem 19. Juni mittels eines „Button“ widerrufen können. Steuern: Der digitale Steuerbescheid wird über das Portal „Elster“ auch ohne aktive Zustimmung zum Standard. Optional kann auf dem Portal diesbezüglich widersprochen werden.

    Wehrdienst: Ein freiwilliger Einsatz für Deutschlands Sicherheit wurde beschlossen. Der Neue Wehrdienst beruht auf Freiwilligkeit. Wer nicht zur Bundeswehr will, muss es auch nicht. Allerdings müssen Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 an der Wehrerfassung teilnehmen. Dazu zählt das Ausfüllen eines Fragebogens sowie die Musterung durch medizinisches Personal der Bundeswehr. Ehrenamt: Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren, werden steuerlich stärker entlastet. Die Ehrenamtspauschale erhöht sich von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr. Nicht nur eine Stärkung des Ehrenamts, sondern eine Erleichterung für Vereine und Engagierte Anhebung da die Grenze für die Haftungsprivilegierung ehrenamtlich Tätiger auf die Höhe der Übungsleiterpauschale angepasst wurde.

    Steffen Heumann



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