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  • Do., 04. Juni 2015, 23:24 Uhr
    SPD-Fraktion Bürstadt stellt Antrag zur gerechten Verteilung kommunaler Lasten

    Bürgerwille auch bei Straßenbeitragssatzung essentiell

     

    BÜRSTADT - Seit Jahren erhebt die Stadt Bürstadt für die grundhafte Erneuerung von Straßen gemäß der Straßenbeitragssatzung der Stadt Bürstadt, in der Fassung vom 1.1.2003, von den betroffenen Anliegern Straßenbeiträge. Diese sind je nach Lage, Geschossfläche und Straßeneinstufung mitunter sehr erheblich und bringen Anwohner oftmals in sehr schwierige finanzielle Situationen und Schieflagen.

    Nicht alle Städte und Gemeinden des Landes Hessen hatten bis vor Jahren eine solche Satzung bzw. haben vorliegende Satzungen aufgrund guter finanzieller Haushaltsausstattung zur Anwendung gebracht. Hier hat sich jedoch seit wenigen Jahren einiges geändert. Seither sind auch diese Kommunen finanziell nicht mehr in der Lage auf jegliche Beitragssätze zu verzichten und sind gezwungen Straßenbeiträge zu fordern. Auch das Land Hessen hat sich mit Änderung des Kommunalen-Abgaben-Gesetzes (KAB) mit diesem Thema befasst und neben der bisher, wie auch in Bürstadt angewandten Satzung, eine Möglichkeit der Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge geschaffen.

    Hierbei ist vorgesehen, dass Städte und Gemeinden in einzelne abrechnungsfähige Bereiche unterteilt werden und alle Bürger für die grundhafte Erneuerung im vorgenannten Bezirk über einen Zeitraum von fünf Jahren beitragspflichtig werden. Besonderheiten werden auch hier berücksichtigt, wie z.B. Zuschläge für Gewerbegrundstücke und/oder Nutzungsfaktoren für jedwede Bauart. Ebenso bleiben Grundstücke unberücksichtigt, bei denen innerhalb der letzten 20 Jahre bereits eine Straßenbeitragspflicht entstanden war.

    Für eine expandierende Stadt, wie Bürstadt, mit einer entsprechend wachsenden Infrastruktur stellt sich die Frage, wie künftig notwendige Straßenbeiträge bei grundhaften Erneuerungen abgerechnet werden sollen. Bei einer Einstufung als möglicherweise kommunale Gesamt-Aufgabe und einer sachgerechten Umlage bietet sich an, über eine veränderte Straßenbeitragssatzung nachzudenken.

    Die SPD-Fraktion Bürstadt möchte, dass die Verwaltung der Stadt Bürstadt entsprechende Alternativen nach dem aktuellen KAB, wie etwa in Biblis praktiziert, kalkuliert und diese Variante gegenüber unserer bisherigen Abrechnungspraxis darstellt und stellt hierzu einen Antrag, der möglicherweise zu einer gerechteren Verteilung kommunaler Lasten bei den Bürgerinnen und Bürgern führt. „Wir hoffen, dass hiermit ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Erhöhung der Lebensqualität in unserer Gemeinschaft erreicht werden kann", so die SPD Bürstadt.

    Letztendlich sind diese Ergebnisse der Bevölkerung vorzustellen und in einer Bürgerversammlung abzustimmen. Der Bürgerwille ist hier essentiell und sollte danach in einer Stadtverordnetenversammlung umgesetzt werden. zg

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