Mo., 30. Oktober 2017, 12:41 Uhr
ALA schafft Basis für Sondierungsgespräche mit dem Bund
Chancen für Kostenbeteiligung für Entschlammung besser den je
LAMPERTHEIM - Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als Eigentümer der Bundeswasserstrasse Lampertheimer Altrhein hat den versprochenen Ortstermin in Lampertheim wahrgenommen. Teilnehmer waren, als Vertreter des BMVI, Ministerialdirigent Reinhard Klingen, Abteilungsleiter und Entscheider für die Bundeswasserstrasse sowie Herr Vogel Chef des WSA Mannheim und Freiburg, sowie die ALA- Vertreter mit Fachanwalt Dr. Cymutta. Das Verhandlungsergebnis zwischen ALA und BMVI liegt jetzt mit Vorschläge des BMVI
auf dem Tisch. Die Rechtsfrage war und ist, welche Verantwortung der Bund als Eigentümer des Altrheins trägt. In monatelange Recherchearbeit wurde der ALA klar, es gibt eine Rechtsauslegung des Bundes zur Verantwortlichkeit des Altrheins, aber entgegen vieler Behauptungen aus Bundes- und Landespolitik und den Verwaltungen, keine gefestigte Rechtssprechung dazu. Diese Tatsache hat die ALA genutzt, um mit den verantwortlichen beim BMVI in einen Dialog zu treten. Beim Klingen-Besuch mit Fachleuten in Lampertheim wurden im Gespräch erneut die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zum Thema Altrheinentschlammung diskutiert. Das BMVI ist sich bewusst, dass eine erfolgreiche Klage der Stadt Lampertheim vor dem
Verwaltungsgericht zugunsten der Stadt für eine Altrheinentschlammung, hohe Folgekosten für alle Bundeswasserstrassen nachzieht. Bekäme im umgekehrten Fall der Bund Recht, ist für die Stadt final geklärt: zukünftige Kosten des Altrheins sind Kosten der Stadt Lampertheim, also der jetzige Status. BMVI und ALA mit ihren Fachanwälten sind der Meinung, der Klageweg sollte das letzte Mittel zur Rechtsdurchsetzung sein. Der Grund hierfür sind die unkalkulierbare Kosten für einen Rechtsstreit und die eventuell sehr lange Verfahrensdauer. Deshalb sollen jetzt von der Lampertheimer Politik und
Verwaltung als die gewählte Organe, die von der ALA verhandelten Vorschläge geprüft
und in die Tat umgesetzt werden: Es könnte ein neutraler Rechtsgutachter mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt werden, bei dem sich beide Seiten verpflichten, das Ergebnis des Rechtsgutachtens als verbindlich anzuerkennen.
Als kurzfristige Lösung machte das WSA-Mannheim den Vorschlag, eine kurzfristige Maßnahme zur Verbesserung der Befahrbarkeit durch Baggerungen auf zwei Kilometern Länge und 15 Meter Breite bei einer Tiefe von 0,50 Meter durchzuführen. Damit wären 15.000 Kubikmeter Schlamm beseitigt. Auch wäre damit eine Öffnung der Kiessohle, die besser Durchlüftung mit Grundwasser für den Altrhein möglich, somit ein künftiges
Fischsterben, wie in diesem Sommer, weniger wahrscheinlich. Die Kostenuntergrenze
bezifferte Vogel bei 375.000 EUR. Auch bei einer Klage wäre das BMVI aber weiter gesprächsbereit. Klingen könnte sich eine Beteiligung des Bundes in Form einer Ablösesumme vorstellen, wenn das Land Hessen und die Stadt Lampertheim den Altrhein in Form einer Übereignung übernehmen würden. zg