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  • Do., 22. Februar 2018, 10:02 Uhr
    Anfragen zum Beschwerdemanagement blieben bisher unbeantwortet

    Das Vertrauen in die Leitung der Stadtverwaltung schwindet

    BÜRSTADT - In der letzten Fraktionssitzung der Grünen wurde festgestellt, dass seit dem Wechsel an der Spitze der Bürstädter Verwaltung im Jahr 2013 keine öffentlichen Auswertungen über das Beschwerdemanagement der Stadtverwaltung erstellt wurde. „Auch wenn laut Auskunft von Bürgermeisterin Barbara Schader auf alle Beschwerden und Anregungen schnellstmöglich reagiert wird, kann es nicht angehen, dass die jährlichen Auswertungen über das Beschwerdemanagement seit Jahren unterbleiben.“, lautet es in der Pressemitteilung der Grünen, in der es weiter heißt: „Schließlich ist es auch für die Stadtverordneten wichtig zu erfahren, ob sich die Häufigkeit der Beschwerden wesentlich ändern, ob es mehr oder weniger werden. Auch ist es wichtig zu erfahren, welche Beschwerdegründe genannt werden, um hier eventuell gegensteuern zu können. Eine Verwaltung kann ohne entsprechende Auswertungen in der heutigen Zeit nach Ansicht der Grünen nicht ordnungsgemäß geführt werden. Es entsteht der Eindruck, dass die Auswertungen bewusst unterbleiben.“ So sei auf eine Anfrage vom 23. September 2015 von der Bürgermeisterin mitgeteilt worden, dass eine erneute Auswertung des Beschwerdemanagements eventuell zum Ende des Jahres 2015 vorgelegt werden könne. „Erfolgt ist bis zum heutigen Tage nichts. Zuletzt wurde offiziell am 19. April 2017 an die Auswertung zum Beschwerdemanagement erinnert. Die Antwort der Verwaltung lautete, dass die Verwaltung derzeit eine Optimierung des städtischen Beschwerdemanagements vornimmt und sich die Auswertung dadurch entsprechend verzögert. Erfolgt ist erneut nichts“, führen die Grünen weiter aus. Zwischenzeitlich lägen den Grünen in Bürstadt mehrere Beschwerden aus den letzten Jahren vor, daher hätten die Mitglieder nun mit Schreiben vom 20. Februar 2018 die Verwaltung aufgefordert, umgehend eine ausführliche Auswertung des Beschwerdemanagements für die Jahre 2012 bis 2017 vorzulegen. zg

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