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  • Di., 22. September 2020, 09:31 Uhr
    CDU LAMPERTHEIM: Situation rund um die Wahl des Ersten Stadtrats weiterhin sehr überraschend

    „Den Wählerinnen und Wählern nicht vermittelbar” 

    LAMPERTHEIM – Für die CDU Lampertheim stellt sich die Situation rund um die Wahl des Ersten Stadtrats in Lampertheim weiterhin sehr überraschend und im Detail nicht nachvollziehbar dar. Eine kommunikativ und handwerklich gute Vorbereitung für die Wahl des Ersten Stadtrats sieht deutlich anders aus. Nach den Ereignissen der letzten Wochen ist es offensichtlich, dass es jetzt der Mehrheitsfraktion im Stadtparlament ausschließlich darum geht, das Amt des Ersten Stadtrats kurz vor der Kommunalwahl in den eigenen Reihen zu sichern. „Manchmal ist es eben zielführender einen Fehler in der Vorbereitung einfach einzugestehen, anstatt dieser insgesamt unglaubwürdigen Situation zu versuchen noch etwas Positives abzugewinnen“, so der Vorsitzende der CDU Lampertheim Franz Korb. 

    Es ist grundsätzlich sehr unglücklich, dass die Amtszeit des Ersten Stadtrats im aktuellen Fall am 31. Januar 2021, somit rund sechs Wochen vor der Kommunalwahl am 14. März 2021, endet. Es handelt sich hierbei um ein politisches Amt, welches mehrheitlich vom Stadtparlament gewählt wird. Bei einer personellen Neubesetzung bekommt diese Thematik aber nochmals eine andere Dimension. „So kurz vor der Kommunalwahl ein solches Amt mit einer neuen Personalie zu besetzen ist den Wählerinnen und Wählern schlichtweg nicht vermittelbar. Mit einem solchen Vorgehen wird dem Wählervotum vorgegriffen“, erklärt Alexander Scholl, Stadtverordneter für die CDU-Fraktion. „Um das Amt im Sinne der Stadt Lampertheim auf die notwendige breite Basis zu stellen und in der aktuellen Situation Schaden vom Amt abzuwenden, wäre eine Besetzung der Stelle nach der Kommunalwahl das einzig nachvollziehbare Vorgehen“, so Scholl weiter. 

    Auch in der Hessischen Gemeindeordnung (§41 HGO) gibt es in diesem Fall eine Regelung. Sollte das Amt des Ersten Stadtrats nach Ablauf der Amtszeit nicht besetzt sein, so kann sich die Amtszeit des amtierenden Stadtrats übergangsweise um bis zu drei Monate, ggfs. auch darüber hinaus, verlängern. Auch eine im Anschluss folgende und zeitlich überschaubare Vakanz der Stelle würde die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung nicht wesentlich beeinflussen. Das Demokratieverständnis der CDU Lampertheim spricht eindeutig für eine Neubesetzung nach der Kommunalwahl. Diese Position wird die CDU auch in den anstehenden Sitzungen des Wahlvorbereitungsausschuss konsequent vertreten. zg

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