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  • Do., 29. Juni 2023, 10:20 Uhr
    KREISVERWALTUNG: Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes bereits 44 Dienstleistungen komplett online abrufbar

    Digital und komfortabel Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen

    Der Zuständigkeitsfinder auf der kreiseigenen Internetseite bietet einen alphabetischen Überblick über die angebotenen Dienstleistungen. Foto: Screenshot www.kreis-bergstrasse.de


    KREIS BERGSTRASSE – Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran – auch im Bereich der kommunalen Verwaltungen und hier insbesondere im Bereich des Service für die Menschen vor Ort. Dazu trägt auch das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG), welches Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichtet,  Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Unter dem Titel „Alles online in der Kreisverwaltung?” informierten Landrat Christian Engelhardt, der Leiter der Abteilung Moderne Verwaltung, eGovernment und IT, Dr. Johannes Bunsch sowie die für die Umsetzung des OZG zuständigen Verwaltungsmitarbeiter Christian Schott und Jonas Möller im Rahmen eines Pressegesprächs, welche digitalen Angebote die Kreisverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern bereits anbietet und wie diese konkret aussehen.

    „Wir haben als Kreis den Eigenanspruch, bei der Digitalisierung schnell zu sein. Dabei haben wir viel mit der inneren Digitalisierung zu tun, heute geht es aber darum, was die Bürgerinnen und Bürger direkt betrifft”, betonte Landrat Engelhardt zu Beginn. „44 Leistungen bieten wir bisher an und es kommen stetig neue hinzu. Für die Bürgerinnen und Bürger ist es ein komfortabler Weg, der aber noch nicht ausreichend genutzt wird. So ist beispielsweise die KFZ-Zulassung relativ schnell komplett online möglich. Nach einer Woche erhält man bereits die Plakette per Einschreiben in den Briefkasten. Man benötigt lediglich die neue Art des Personalausweises, um online den Antrag zu stellen. So kann man sich den Weg zur Behörde sparen. Ab dem 1. September wird es dann in diesem Bereich noch komfortabler, denn dann kann man bereits direkt mit dem ausgedruckten Antrag zehn Tage lang fahren bis die Unterlagen kommen.” Gleichzeitig betonte Landrat Engelhardt: „Es geht bereits jetzt sehr viel Digitalisierung, und wir hoffen, dass viele Bürgerinnen und Bürger diese OZG-Leistungen, dir mir mit viel Aufwand anbieten, nutzen.” Dies hätte nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger Vorteile, sondern auch für die Verwaltung: So könne die Arbeit der Abteilungen besser organisiert und gleichzeitig könnten Abläufe im Home Office erledigt werden. 

    Dr. Johannes Bunsch erläuterte, warum bisher nur ausgewählte Dienstleistungen zur Verfügung stehen und weshalb genau diese: „Durch den Bund und die Länder werden Digitalisierungsfabriken mit der Umsetzung des OZG beauftragt. Wenn die einzelnen Bereiche umgesetzt sind, werden sie den Kreisen und Kommunen zur Verfügung gestellt und anschließend von uns mit individuellen Punkten ergänzt und online gestellt.” Dieses Prinzip, dass gleichzeitig für ganz Deutschland die einzelnen digitalen Dienstleitungen erstellt werden, erklärt, dass manchen Leistungen bereits online sind, andere aber noch nicht: „44 Leistungen sind bisher umgesetzt, insgesamt bieten wir als Kreis 294 Leistungen an. Es werden ständig mehr und wir freuen uns über jede neue Leistung, die wir hinzufügen können.” 

    Immer mehr Angelegenheiten lassen sich digital erledigen –  so auch mittlerweile 44 Leistungen der Kreisverwaltung. Foto: www.pixabay.com


    Es sind bereits unter anderem die rein digitalen Abwicklungen bei der Ausstellung von Führerscheinen und der Beantragung einer Fahrerlaubnis, der Neuantrag Bürgergeld, lebensmittelrechtliche Verbraucherbeschwerden oder Beschwerden im Bereich einer Tierhaltung möglich. In Kürze folgen 36 weitere Leistungen, beispielsweise die Bereiche zur Bewilligung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), der Erstantrag für Wohngeld oder der Bewilligung von Zuschüssen zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Darüber hinaus sind sechs weitere Punkte wie Landpachtverträge oder auch Taxi- und Mietwagenbescheinigungen bereits in der Testphase oder im Bereitstellungsprozess.

    Christian Schott erläuterte an einem Beispiel, wie einfach die Leistungen auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de zu finden sind: Dies geht entweder direkt über die Suchfunktion auf der Seite, oder aber über den Zuständigkeitsfinder – hier sind die Dienstleistungen alphabetisch geordnet. Der entsprechende Antrag kann anschließend Punkt für Punkt bearbeitet werden, am Ende folgt nochmals eine Übersicht. Nach dem Absenden des Antrages wird in einem PDF noch einmal der gesamte Antrag zur Verfügung gestellt, darüber hinaus erhält man eine Vorgangsnummer. Benjamin Kloos

     

     

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