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  • Do., 13. Dezember 2018, 11:42 Uhr
    Briefwahlunterlagen können auch digital angefordert werden

    Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters bei der Stadt Bürstadt

    BÜRSTADT - In der Zeit vom 17. Dezember 2018 bis 6. Januar 2019 erhalten die wahl- und stimmberechtigen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bürstadt Ihre Wahlbenachrichtigungen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters von der Stadtverwaltung. Bereits ab Montag, 17. Dezember 2018, besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen für die Direktwahl beim Wahlamt der Stadt Bürstadt zu erhalten. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein entsprechendes Antragsformular abgedruckt. Anträge können aber auch ohne diesen Vordruck per E-Mail, Fax oder Brief oder auch mündlich gestellt werden. Es wird wieder ein elektronisches Antragsformular in dem Internetangebot der Stadt Bürstadt eingestellt, sodass die Briefwahlunterlagen dort digital beantragt werden können (http://www.buerstadt.de). Das Wahlamt benötigt zur genauen Identifizierung die Vornamen, den Familiennamen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Wahlberechtigen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Die Briefwahl kann auch direkt an Ort und Stelle in einer Wahlkabine vorgenommen werden; hierfür genügt die Vorlage des Personalausweises. Wer die Briefwahlunterlagen auch für eine andere Person wie etwa den Partner oder die Eltern mitnehmen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person. Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden. Nach den Weihnachtsfeiertagen können Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung Bürstadt (Bürgerbüro) am 27. Dezember 2018 und am 28. Dezember 2018 in der Zeit von 9 bis 12 Uhr beantragt werden. Anschließend ist eine Antragstellung ab dem 2. Januar 2019 zu den gewohnten Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadtverwaltung Bürstadt möglich (Montag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr). zg

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