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  • Sa., 08. März 2025, 16:20 Uhr
    BÜRGERMEISTERWAHL IN BÜRSTADT: 13.253 Wahlberechtigte entscheiden in Direktwahl am morgigen Sonntag über den Nachfolger von Amtsinhaberin Barbara Schader / Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet / Mögliche Stichwahl am 30. März

    Drei Kandidaten stellen sich dem Votum der Wähler

    Bürstadt wählt! Am Sonntag entscheiden die Wahlberechtigten, wer für die Dauer von 6 Jahren das Amt des obersten Repräsentanten der Stadt inne haben wird.
    Foto: Hannelore Nowacki

    BÜRSTADT – Die 13.253 wahlberechtigten Bürger der rund 17.500 Einwohner zählenden Stadt Bürstadt wählen am Sonntag, 9. März, den Bürgermeister im Wege der Direktwahl. Erhält bei der Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, dann findet am Sonntag, 30. März, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten, statt. Eine Stichwahl findet übrigens auch dann statt, wenn ein Bewerber auf die Teilnahme an der Stichwahl verzichten sollte. Beginn der Amtszeit ist der 1. Juli 2025. Drei Kandidaten stehen zur Wahl und möchten die Nachfolge von Barbara Schader (CDU) antreten, die seit 12 Jahren für die Geschicke der Stadt verantwortlich zeichnet und für eine erneute Kandidatur nicht mehr zur Verfügung steht. 

    Ob Boris Wenz (SPD), Dr. Werner Kruck für die FDP oder der unabhängiger Kandidat Michael Heidrich, unterstützt von der CDU, künftig die Interessen der Sonnenstadt vertreten wird, entscheidet nach Auszählung der Stimmzettel und der Bekanntgabe des Wahlergebnisse durch den Wahlleiter Michael Molitor im Verlauf des Abends im Rathaus. Dort können interessierte Bürger das Geschehen ab 18 Uhr live vor Ort informieren. Insgesamt gibt es 11. Wahlbezirke und 4 Briefwahlbezirke, wobei in der Kernstadt sowie in den Stadtteilen Bobstadt und Riedrode  jeweils die Wahlvorstände und das Helferteam für den ordnungsgemäßen Ablauf sorgen. Die Briefwahlvorstände der vier Bezirke treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses bereits um 15 Uhr zusammen. Die Wähler haben jeweils nur eine Stimme. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Geöffnet sind die Wahllokale am Sonntag von 8 bis 18 Uhr. 

    In den Wahlbenachrichtigungen, die den ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Ähnlich wie bei der Bundestagswahl hofft man in Bürstadt auf eine hohe Wahlbeteiligung, die als Indiz für ein reges Interesse der Bürgerschaft gewertet werden könnte, darüber mitzubestimmen, wer das größte Vertrauen genießt, um gemeinsam mit den Gremien der Stadt die Entwicklung Bürstadts zu fördern und die Verwaltung bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen. Die Wahlbeteiligung 2019 war sehr gering, lediglich 44,6 Prozent der Bürstädter machten von ihrem Stimmrecht Gebrauch. Barbara Schader als Bürgermeisterin kam auf 52 Prozent der Stimmen, ihr Herausforderer Steffen Lüderwald (SPD/GRÜNE) erzielte beachtliche 45,7 Prozent. Weitere Informationen zur Bürgermeisterwahl unter www.buerstadt.de und im Laufe des Wahlabends unter www.tip-suedhessen.de

    Steffen Heumann

     

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