Fr., 24. Februar 2017, 09:37 Uhr
Informationsveranstaltung am 2. März mit Fachreferent Norbert Leistner
Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge für 2017 geplant

Bereits fertiggestellte Maßnahmen müssen laut Antrag der Fraktionen noch auf der aktuellen, zum Zeitpunkt der Fertigstellung gültigen Straßenbeitragssatzung abgerechnet werden. Diese fallen dann unter die Verschonungsregelung, die höchstens 25 Jahre betragen darf. Archivfoto: Hannelore NowackiBÜRSTADT – Alle Fraktionen haben gemeinsam einen Antrag zur Einführungen von wiederkehrenden Straßenbeiträgen eingebracht. Einstimmig haben sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschuss am 15. Februar dafür ausgesprochen, der Stadtverordnetenversammlung am 7. März die Änderung der derzeitigen Straßenbeitragssatzung zu empfehlen. Die Kosten der grundhaften Straßensanierung sollen zukünftig im Sinne eines solidarischen Beitrags über wiederkehrende Straßenbeiträge abgerechnet werden. Dies würde für neue Baumaßnahmen 2017 gelten, jedoch nicht rückwirkend. Die Umsetzungsplanung sieht eine Bürgerversammlung zu diesem Thema vor sowie die schnellstmögliche Vergabe der Vorarbeiten an einen externen Dienstleister. Noch vor den Sommerferien soll die Satzung beschlossen werden. Bis dahin sollen grundstücksrelevante Daten erhoben werden. Das fünfjährige Bauprogramm soll nach den Sommerferien festgelegt werden. Bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2017 sollen die Betragssätze in den Abrechnungsgebieten festgelegt sein, damit die Betragsbescheide noch in diesem Jahr erlassen werden können. Fachreferent Norbert Leistner, ehemaliger Bürgermeister von Waldsolms und heute als Kommunal-Berater in Hessen zum Thema Straßenbeiträge ein gefragter Experte, hatte die Fraktionen bereits im November informiert. Bei der Informationsveranstaltung am Donnerstag, 2. März um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Bürstadt werden die Bürger auch Gelegenheit haben ihre Fragen zu stellen. Hannelore Nowacki