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  • Mi., 27. Mai 2020, 18:54 Uhr
    Informationen der Stadtverwaltung zum Coronavirus in Lampertheim

    Eingeschränkter Regelbetrieb in städtischen Kindertagesstätten startet

    LAMPERTHEIM – Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus in Lampertheim und der täglichen Bewertung durch den Pandemie-Stab der Stadtverwaltung, möchte dieser über den aktuellen Stand informieren.

    Ab 2. Juni startet in den städtischen Kindertagesstätten der eingeschränkte Regelbetrieb. Die Stadtverwaltung Lampertheim hat ein entsprechendes Prozedere entwickelt, welches die Vorgaben aus der aktuellen Pandemieschutzverordnung des Landes Hessen berücksichtigt. Eine frühere Information der Eltern war leider nicht möglich, da die Verordnung des Landes erst am Dienstag (26.05.) bei der Verwaltung eingegangen ist. Die Kita-Leitungen werden in den nächsten beiden Tagen alle Eltern, deren Kinder in städtischen Einrichtungen untergebracht sind, über den genauen Ablauf informieren und individuelle Pläne besprechen.

    Generell ist es Absicht der Verwaltung, die Vorschulkinder auf die Schule vorzubereiten und alle weiteren Kinder mindestens einmal pro Woche in der Einrichtung zu betreuen. Konkret bedeutet dies:

    Vorschulkinder erhalten mindestens einmal wöchentlich gezielte Vorschularbeit. Jedes Kiga-Kind (3-6 Jahre) und Kinderhortkind wird mindestens an einem festen Wochentag betreut. In den Krippen sind durch die kleinere Gruppengröße zwei bis drei Betreuungstage möglich. Hier muss besonders darauf geachtet werden, die Kinder wieder an die Einrichtung zu gewöhnen. 

    Durch die unterschiedlichen räumlichen und personellen Ressourcen gibt es für jede Kita einen individuellen Plan. Alle Eltern werden am Mittwoch oder Donnerstag durch die Einrichtungen telefonisch informiert. Die Verwaltung bittet um Geduld, bis die Listen zügig abtelefoniert haben.

    Die Betreuungstage werden durch die Einrichtungen festgelegt. Es wird versucht, die Betreuungstage von Geschwisterkindern, Vorschulkindern, Präsenztagen an der Schule und wenn dann noch möglich Arbeitszeit der Eltern zu berücksichtigen. Eine freie Wahl der Betreuungstage wird nicht möglich sein.

    Selbstverständlich steht es allen Eltern frei zu entscheiden, ob sie die Kinder in der Einrichtung betreuen lassen möchten. Eine Kita-Pflicht, wie die Schulpflicht, gibt es nicht.

    Der Plan des eingeschränkten Regelbetriebs funktioniert nur unter Nutzung aller personeller Ressourcen. Durch unplanbare Krankheitsfälle können auch kurzfristige Betreuungsabsagen notwendig werden. Diese Absagen erfolgen telefonisch durch die Einrichtungen.

    Derzeit ist noch nicht absehbar, in wie weit sich die zunehmende Entwicklung der Notbetreuung und die Härtefälle auf den Regelbetrieb auswirken. Über 200 Eltern haben die Notbetreuung bisher nicht in Anspruch genommen, obwohl sie berechtigt gewesen wären. Diesen Eltern gilt ein besonderer Dank! Durch die fortschreitende Dauer stehen jedoch nicht mehr alle private Lösungen im gleichen Umfang zu Verfügung. Dafür hat die Verwaltung Verständnis, beobachten diese Entwicklung jedoch genau. Denn wenn die Notbetreuung weiterwächst, stehen die personellen und räumlichen Ressourcen nicht mehr für den eingeschränkten Regelbetrieb zur Verfügung.

    Öffnungszeiten

    Da die Gruppen nicht wie gewohnt im Früh- und Spätdienst zusammengelegt und durch das verringerte Personal nicht alle Gruppen besetzt werden können, wird die Öffnungszeit für alle städtischen Kitas von 7.30 bis 16.30 Uhr beschränkt. Das gilt auch für die Notbetreuung. Nur so ist eine Erweiterung der Betreuungskapazitäten möglich. Die Verwaltung bittet um Verständnis, ist aber der Überzeugung, dass mit neun Stunden immer noch eine Öffnungszeit über dem Durchschnitt hinaus angeboten wird.

    Die ersten Tage im eingeschränkten Regelbetrieb werden Erfahrungswerte bringen, welche die Verwaltung auswertet. Sollten sich zu den Stoßzeiten Schlangen vor der Tür bilden, müssen feste Bring- und Abholzeiten vergeben werden. Die Verwaltung bittet alle Eltern darum, solche Situationen zu vermeiden.

    Bei den Kindergärten hat sich die Übergabe der Kinder an der Tür bewährt. In den Krippen mussten festgestellt werden, dass dieses Vorgehen problematischer war. Daher erhalten Eltern von Krippenkindern die Möglichkeit, ihre Kinder bis zur Garderobe zu begleiten. Die Eltern sollten dabei aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sich die Hände desinfizieren, Abstand halten und sich nicht länger als nötig in der Einrichtung aufhalten. Bringen oder Holen andere Bezugspersonen die Kinder ab, so müssen diese ihren Besuch protokollieren (Vordrucke sind in der Krippe erhältlich). Kindergartenkinder werden weiterhin an Tür übergeben.

    Kita @Home

    Das Angebot „Kita@Home“ wird während dem eingeschr. Regelbetrieb weiterhin online sein und durch die freigestellten Mitarbeiter/innen betreut. Die Anzahl der neuen Angebote wird sich jedoch minimieren. 

    Frühstück

    Da derzeit keine Buffets angeboten werden dürfen, muss der Frühstückssnack in Brotdosen mitgebracht werden. Eltern sollten darauf achten, keine leichtverderblichen Produkte einzupacken. 

    Krankheitssymptome

    Alle Kinder und alle im gleichen Haushalt lebenden Personen müssen symptomfrei sein. Steht das Kind oder eine Person des gleichen Hausstands unter Corona-Verdacht, so darf die Einrichtung 14 Tage nicht besucht werden. Die Einrichtung ist über sämtliche Verdachtsfälle umgehend zu informieren.

    Diese Regelungen für die städtischen Kitas in Lampertheim wurden auf Grundlage der aktuellen Verordnung des Landes Hessen getroffen. Der Regelbetrieb wird im Wesentlichen durch drei Umstände der hessischen Verordnung eingeschränkt:

    Zur Minimierung des Infektionsrisikos muss die Vermischung der Personen innerhalb der Einrichtung so gering wie möglich gehalten werden. Die Gruppengröße wurde kreisweit auf 15 Kinder/Gruppe festgelegt. Spontane Vertretungen innerhalb und zwischen verschiedenen Kitas sind nicht möglich. Das Personal steht nur eingeschränkt zur Verfügung, da Risikogruppen wegfallen. Die Räumlichkeiten lassen nur eine begrenzte Anzahl an Gruppen zu. zg

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