Mi., 18. März 2020, 12:41 Uhr
Maßnahmen im Hinblick auf den Zutritt zu den Gebäuden des Amtsgerichts Lampertheim
Einschränkungen für rechtssuchende Bürger
LAMPERTHEIM – Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus und die damit einhergehende Gefahrenlage für die rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger sowie die Bediensteten des Amtsgerichts Lampertheim erfordern weitere Einschränkungen im Hinblick auf den Zutritt zu den Gebäuden des Amtsgerichts. Daneben werden sich die anhängigen Verfahren verzögern, da die Sitzungstätigkeit eingeschränkt werden muss.
Es werden daher mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres die nachfolgenden Zugangsbeschränkungen angeordnet: Der Zugang zum Amtsgericht Lampertheim wird für Personen, die keine Justizbediensteten sind, auf ein absolut notwendiges Minimum beschränkt. Von persönlichen Vorsprächen ist nach Möglichkeit abzusehen. Das Gericht ist nur in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten aufzusuchen. In Zweifelsfällen soll vorher telefonisch abgeklärt werden, ob eine persönliche Kontaktaufnahme erforderlich ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Anträge und andere Anliegen sollten vorrangig per Telefon, Telefax oder auf schriftlichem Weg gestellt und vorgebracht werden. Anträge auf Beratungshilfe, Erteilung von Auszügen aus dem Grundbuch und Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen werden nur noch auf schriftlichem Wege bearbeitet. Sofern gleichwohl Anträge persönlich zum Gericht oder der Staatsanwaltschaft gebracht werden, sind diese grundsätzlich dem an der Pforte diensthabenden Sicherheitspersonal zu übergeben. Von dort werden die Anliegen an die zuständigen Fachabteilungen weitergeleitet.
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die auf der Homepage des Oberlandesgerichts Frankfurt angebotenen Online-Formulare, die unter https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/ abgerufen werden können.
Für sämtliche Anliegen mit Justizbezug besteht die Möglichkeit sich über die landesweit kostenlose Rufnummer 0800/9632147 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr oder per E-Mail unter servicepoint@justiz.hessen.de mit Fragen an den digitalen Servicepoint der Justiz zu wenden. Der Servicepoint dient dazu, Bürgerinnen und Bürger kompetent, zuverlässig und schnell Auskunft auf ihre Fragen und sachdienliche Informationen zu vielem justizspezifischen Themen zu geben.
Der Zutritt zu den Gerichtsgebäuden des Amtsgerichts Lampertheim zum Zweck des Besuchs von öffentlichen Verhandlungen ist unter Berücksichtigung der vorstehenden Ziffern grundsätzlich gestattet. Der Zutritt innerhalb der Gebäude ist nur soweit gestattet, wie er zur Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung erforderlich ist. Etwaige Terminladungen sind auf Nachfrage vorzuzeigen. Es wird angeregt, pünktlich zu den angesetzten Terminen zu erscheinen; lange vorzeitiges Erscheinen
kann das Infektionsrisiko erhöhen.
Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist der Zugang für Personen, die keine Justizbediensteten sind, nur gestattet, wenn eine Gefährdung anderer Personen ausgeschlossen werden kann. Dies gilt auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es müssen die folgenden Verhaltensregeln berücksichtigt werden:
Der Zutritt ist innerhalb der Gebäude nur soweit gestattet, wie er zur Teilnahme ab der öffentlichen Verhandlung erforderlich ist. Die bekannten Hygienemaßnahmen und Abstandsempfehlungen sind einzuhalten. Der Zutritt zum Amtsgericht Lampertheim wird untersagt, wenn die vorstehend genannten Personen innerhalb der letzten 14 Tage in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechen der Festlegung durch das Robert-Koch-Institut waren, in Österreich, der Schweiz oder der französischen Alpenregion waren oder Kontakt zu einer am Coronavirus erkrankten Person oder zu jemandem hatten, bei dem Verdacht auf eine Coronvirus-Erkrankung besteht. Gleiches gilt, soweit Personen unspezifische Allgemeinsymptome oder Atemwegsprobleme haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten könnten.
Jeder Besucher ist aufgefordert, ungefragt mitzuteilen, ob er zu dem betroffenen Personenkreis gehört!
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass es während der nächsten Zeit zu Terminaufhebungen kommen kann, denn die Richterinnen und Richter des Amtsgericht Lampertheim werden nur noch dringliche Fälle verhandeln können. Gleiches gilt für Zwangsversteigerungstermine und Termine bei den Gerichtsvollziehern. Was jeweils als eilbedürftig angesehen wird, obliegt dem zur Sachentscheidung berufenen Personenkreis des Amtsgericht Lampertheim. Folgen Sie daher zur Vermeidung von Rechtsnachteilen einer Terminladung so lange, wie der Termin nicht ausdrücklich aufgehoben wurde.
Die erforderlichen Einschränkungen im Dienstbetrieb gehen zwingend mit längeren Verfahrensdauern einher. Sachstandsanfragen beschleunigen die Sachbearbeitung nicht. Die Bevölkerung wird daher gebeten, von telefonischen oder schriftlichen Sachstandsanfragen abzusehen. zg