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  • Fr., 20. August 2021, 09:27 Uhr
    Allgemeinverfügungen: Kreis erlässt Regeln zur lokalen Eindämmung der Coronavirus-Pandemie

    Entsprechende Regeln treten zum 20. August in Kraft

    KREIS BERGSTRASSE - Das Robert-Koch-Institut gab die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Bergstraße am Donnerstag, 19.08.2021 mit 53,6 an. Der Kreis Bergstraße erlässt daher Allgemeinverfügungen, die die Regelungen umsetzen, die das aktuelle hessische Präventions- und Eskalationskonzept für Kreise und kreisfreie Städte vorsieht, die die Inzidenzwerte von 35 beziehungsweise 50 überschreiten (vgl. https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/hsm/2021-08-16_eskalationskonzept_hmsi_0_0.pdf). Diese Entscheidung wurde auf Grundlage der erforderlichen Gesamtabwägung getroffen. So hat das Infektionsgeschehen im Kreis Bergstraße seit dem Wochenende nicht nur kontinuierlich und stark an Dynamik zugenommen und die Inzidenz ist damit in den vergangenen Tagen sprunghaft angestiegen. Auch die Abgrenzbarkeit der einzelnen Infektionsgeschehen im Kreis ist nicht bzw. zunehmend nicht mehr gegeben. Zudem weisen im Kreis Bergstraße inzwischen alle Altersgruppen, ausgenommen die Altersgruppe der 61- bis 80-jährigen, eine deutlich steigende beziehungsweise hohe Inzidenz auf. Die oben genannten Allgemeinverfügungen des Kreises treten zum Freitag, 20. August, in Kraft. Die Regelungen der Allgemeinverfügungen werden entsprechend des hessischen Präventions- und Eskalationskonzepts „im Regelfall wieder ab dem nächsten Tag zurückgenommen (…), wenn der Schwellenwert der jeweiligen Stufe fünf Tage in Folge unterschritten wird“. Die genauen Regelungstatbestände und Ausnahmen können auf der Internetseite des Kreises Bergstraße unter www.kreis-bergstrasse.de nachgelesen werden.  (unter „Aktuelle Hinweise“). Erläuterungen finden Interessierte auch auf der entsprechenden Internetseite des Landes Hessen unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/das-hessische-praeventions-und-eskalationskonzept. zg

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