
LAMPERTHEIM – Am 3. Juli 2026 ereignete sich ein Vorfall, der aus Sicht der GfL (Gemeinsam für Lampertheim) erhebliche Fragen hinsichtlich der Verkehrssicherheit aufwirft. Nachweislich befand sich ein Kraftfahrzeug in der Fußgänger- und Radfahrerunterführung der Deutschen Bahn, welche die Boveristraße mit der Ringstraße bzw. der Lampertheimer Innenstadt verbindet. Von dem Vorfall existiert zudem ein ausführliches Video, das in den sozialen Medien veröffentlicht wurde, so die GfL-Fraktion. Nach den vorliegenden Informationen versuchte der Fahrer des Fahrzeugs mehrfach, die Unterführung in Richtung Innenstadt zu durchfahren. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten war eine Weiterfahrt jedoch offensichtlich nicht möglich. Erst nach mehreren Rangiermanövern gab der Fahrer sein Vorhaben auf und setzte das Fahrzeug rückwärts wieder in Richtung Boveristraße zurück. „Dieser Vorfall verdeutlicht aus unserer Sicht ein erhebliches Gefährdungspotenzial für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer“, erklärt GfL. Die Unterführung diene ausschließlich dem nicht motorisierten Verkehr und werde täglich von zahlreichen Bürgern, darunter auch Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen sowie mobilitätseingeschränkten Personen, genutzt. Wäre es während der Rangier- oder Rückwärtsfahrten zu Begegnungen mit Passanten oder Radfahrern gekommen, hätte dies schwerwiegende Folgen haben können, führt die GfL weiter aus.
Vor diesem Hintergrund bittet Gemeinsam für Lampertheim in einer Anfrage an den Magistrat u.a. um die Beantwortung, wie ein Kraftfahrzeug überhaupt in die ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer vorgesehene Unterführung einfahren konnte bzw. welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden oder geplant sind, um künftig auszuschließen, dass Kraftfahrzeuge in diesen ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr vorbehaltenen Bereich einfahren können. Aus Sicht der GfL-Fraktion sollte dieser Vorfall zum Anlass genommen werden, die bestehende Verkehrsführung und die Zugangssicherung der Unterführung kritisch zu überprüfen. zg
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