Di., 11. März 2014, 23:07 Uhr
Bauarbeiten an einer Rad- und Gehwegunterführung in Hofheim/Ried vom 14. bis 17. März / Ausfallende Züge werden durch Busse ersetzt
Fahrplaneinschränkungen zwischen Biblis und Worms
HOFHEIM/BIBLIS - Von Freitag, dem 14. März, um 16.15 Uhr bis Montag, dem 17. März, um 4.40 Uhr, sind die Bahnstrecke zwischen Worms und Biblis sowie die Nibelungenbahn zwischen Worms und Bürstadt wegen Arbeiten an einem Bahnübergang in Hofheim/Ried vollständig gesperrt.
In diesem Zeitraum finden durchgängig – auch nachts – umfangreiche, zum Teil lärmintensive Bauarbeiten statt, die trotz des Einsatzes modernster Baumaschinen nicht zu vermeiden sind. Die Deutsche Bahn bittet die Anwohner um Verständnis für den zeitweiligen Baulärm und den Lärm der Warnsignale zum Schutz der Bauarbeiter.
Busverkehr anstatt der ausfallenden Züge
Im genannten Zeitraum werden alle ausfallenden Züge auf diesen Strecken durch Busse ersetzt, mit denen die Anschlusszüge in Biblis und Bürstadt erreicht werden. Wegen der längeren Fahrzeit der Busse wird Worms Hauptbahnhof rund 20 Minuten später erreicht und ab Worms fahren die Busse rund 20 Minuten früher ab, als die regulären Züge. Der Haltepunkt Worms Brücke wird von den Ersatzbussen nicht angefahren. Dies ist bei der Reiseplanung zu berücksichtigen.
Zwischen Bürstadt und Bensheim verkehren die Züge im regulären Fahrplan. Eine Sonderregelung gibt es für den Regionalexpress 4589, der jeweils nur zwischen Frankfurt und Biblis verkehrt. In Biblis besteht Anschluss an einen Bus.
Alle Informationen auch online
Die Informationen zum geänderten Fahrplan und den Bushaltestellen gibt es durch Aushänge an den Bahnhöfen, beim DB Kundendialog unter Telefon 01806/996633, im Internet unterwww.bahn.de/bauarbeiten sowie auf den SWR-Text Tafeln 527–529.
Die Baumaßnahmen betreffen den Neubau einer Rad- und Gehwegunterführung, die im Sommer dieses Jahres den Bahnübergang „Heinrichstraße“ ersetzen wird. Die Investitionssumme für das Projekt liegt bei 3,7 Millionen Euro, die von der Deutschen Bahn, der Stadt Lampertheim und dem Bund erbracht werden. zg