Fr., 15. April 2016, 19:32 Uhr
Kraftwerk Biblis Block A: Zwei meldepflichtige Ereignisse ohne sicherheitstechnische Bedeutung
Fehler in Lüftungsanlage und defekte Zugkuftklappe
BIBLIS – Im abgeschalteten Block A des Kraftwerks Biblis kam es zu zwei meldepflichtigen Ereignissen ohne sicherheitstechnische Bedeutung. Beide Vorkommnisse wurden gemäß den deutschen Meldekriterien in die Kategorie N (Normal) eingestuft und der Behörde fristgerecht innerhalb von fünf Werktagen gemeldet. Nach der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen (INES) sind sie der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.
Am 11. April 2016 wurde im Rahmen einer wiederkehrenden Funktionsprüfung ein Fehler in der Lüftungsanlage des Nebenanlagengebäudes festgestellt. Dabei hatte sich einer von drei Ventilatoren nach dem Start automatisch abgeschaltet. Mit den Ventilatoren werden die zugehörigen Schaltanlagenräume der Notstromdiesel gekühlt. Der Austausch des betroffenen Bauteils wird vorbereitet. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf die Kühlung der Räume, da die übrigen Ventilatoren uneingeschränkt zur Verfügung standen.
Am 12. April wurde über die automatischen Überwachungssysteme angezeigt, dass eine von insgesamt drei Zuluftklappen, zur Regelung der Luftzufuhr von Räumen in denen sich Notstromdiesel befinden, nicht ordnungsgemäß öffnete. Die Störung hatte keine Auswirkungen auf das Raumklima, da die übrigen Klappen verfügbar waren. Die betroffene Klappe wird zur Ursachenklärung derzeit untersucht. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war damit nicht verbunden. zg