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    VERDACHT BESTÄTIGT: Veterinäramt rät zu umsichtigem Umgang mit aufgefundenen Tieren / Infektionsrisiko im Alltag sehr gering

    Fledermaustollwut im Kreis Bergstraße nachgewiesen

    Foto: KI-generiert

    KREIS BERGSTRASSE – Fledermäuse sind normalerweise scheue Tiere und gehen Menschen aus dem Weg. Wird ein Tier jedoch geschwächt, flugunfähig oder mit auffälligem Verhalten aufgefunden, ist beim Umgang Vorsicht geboten. Denn bei einer im Kreisgebiet aufgefundenen Fledermaus wurde eine Infektion mit dem Fledermaustollwutvirus European Bat Lyssavirus 1 (EBLV-1) nachgewiesen. Das Tier war nach seinem Auffinden in eine Fledermausauffangstation gebracht worden und dort durch ungewöhnlich aggressives Verhalten aufgefallen. Eine anschließende labordiagnostische Untersuchung bestätigte den Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus.
     
    Deutschland gilt seit 2008 offiziell als frei von der klassischen, terrestrischen Tollwut. Davon zu unterscheiden ist die sogenannte Fledermaustollwut: Bei Fledermäusen in Deutschland werden weiterhin verschiedene Lyssaviren nachgewiesen, die eine Tollwuterkrankung hervorrufen und grundsätzlich auch auf Menschen und andere Säugetiere übertragen werden können. Für die Bevölkerung besteht im Alltag allerdings nur ein sehr geringes Infektionsrisiko, da eine Übertragung grundsätzlich einen direkten Kontakt mit einer infizierten Fledermaus voraussetzt, beispielsweise durch einen Biss oder Kratzer oder wenn Speichel mit Schleimhäuten oder frischen Wunden in Kontakt kommt.
     
    „Der aktuelle Nachweis ist kein Grund zur Beunruhigung. Er erinnert uns aber daran, dass Fledermaustollwut auch in Deutschland vorkommen kann und beim Umgang mit aufgefundenen Tieren einige einfache Vorsichtsmaßnahmen wichtig sind. Wer Fledermäuse nicht mit bloßen Händen anfasst und nach einem möglichen direkten Kontakt unverzüglich ärztlichen Rat einholt, kann das ohnehin sehr geringe Infektionsrisiko weiter reduzieren“, betont der für das Veterinärwesen zuständige hauptamtliche Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf.
     
    Das Veterinäramt empfiehlt daher, aufgefundene Fledermäuse grundsätzlich nicht mit bloßen Händen anzufassen. Dies gilt insbesondere für Tiere, die sich auffällig verhalten, flugunfähig sind oder tot aufgefunden werden, aber auch für vermeintlich geschwächte oder hilfsbedürftige Tiere. Ist ein Umgang unumgänglich, sollten geeignete bissfeste Handschuhe getragen werden. Auch der Kontakt von Haustieren mit aufgefundenen Fledermäusen sollte verhindert werden. Kommt es dennoch zu einem Biss, einem Kratzer oder einem sonstigen direkten Kontakt, sollte die betroffene Körperstelle umgehend gründlich mit Wasser und Seife gereinigt sowie unverzüglich ärztlicher Rat eingeholt werden. Dabei sollte ausdrücklich auf den Kontakt mit einer Fledermaus hingewiesen werden.
     
    Zur weiteren Abklärung können aufgefundene Fledermäuse unter Einhaltung entsprechender Biosicherheitsmaßnahmen beim Veterinäramt des Kreises Bergstraße untersucht werden. Vor einer Abgabe sollte zunächst Kontakt mit dem Veterinäramt aufgenommen werden, um das weitere Vorgehen und eine sichere Übergabe abzustimmen. Fledermäuse erfüllen eine wichtige Funktion im Naturhaushalt und stehen als besonders geschützte Wildtiere unter gesetzlichem Schutz. Aufgefundene Tiere sollten deshalb nicht eigenständig versorgt oder aufgenommen, sondern fachkundigen Stellen überlassen werden. Weitere Informationen zum Thema Tollwut und Fledermäuse bieten unter anderem das Friedrich-Loeffler-Institut, das Robert Koch-Institut und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Allgemeine Informationen zum Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Kreis Bergstraße gibt es unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/gesundheit-und-verbraucherschutz/veterinaerwesen-und-verbraucherschutz/.

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