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  • Di., 26. Mai 2020, 08:56 Uhr
    STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG BÜRSTADT: Einstimmigkeit bei Bebauungsplänen und Minimierung von Beeinträchtigungen durch Corona-Maßnahmen

    Folgen durch Corona-Auflagen abfedern

    Zur Lärmentlastung im Wohn- und Gewerbegebiet „Nördlich der Bobstädter Straße“ könnte am Kreisel beim Einkaufszentrum im Norden der Stadt Bürstadt eine Zufahrt über den Parkplatz der Spielhalle geschaffen werden. Foto: Hannelore Nowacki


    BÜRSTADT – Auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung stand die 16. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Nördlich der Bobstädter Straße“ mit der Frage, ob es sinnvoll sei, für einen Teilbereich ein sogenanntes „urbanes Gebiet“ festzusetzen. Die Abstimmung erfolgte einstimmig. Die Parlamentarier diskutierten die komplexe Lage mit Mischung von Wohn- und Gewerbenutzung und besonderer Lärmbelästigung nachts durch LKW-Verkehr durch die Bobstädter Straße. Eine geänderte Verkehrsführung mit Anschluss über den nördlichen Kreisel am Einkaufszentrum über den Parkplatz der Spielhalle wurde als Entlastung gesehen. Während Jürgen Eberle (CDU) die planungstechnische Seite vorstellte, bezog sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Franz Siegl ausdrücklich auf die „emotionale Seite“ der Belästigung von Menschen, die dort wohnen, insbesondere seit der Ansiedlung der Rossmann-Logistik mit dem Verkehr von 40-Tonnern in der Bobstädter Straße. Es gehe darum den Leuten ihre Nachtruhe zurückzugeben. Dem Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss lag die Stellungnahme der Planer bereits vor. Demzufolge hat die Festsetzung als „urbanes Gebiet“ in einem Teilbereich gegenüber der Definition als Mischnutzung den Vorteil, dass die Nutzung von Gewerbe und Wohnen nicht gleichgewichtig sein muss. Die übrigen Teilbereiche im Plangebiet werden als „Gewerbegebiete“ festgesetzt. „Am Lärm ändert sich nichts“ befand Siegl zu diesem Vorschlag. Das Ordnungsamt solle ein Nachtfahrverbot prüfen, regte Grünen-Fraktionsvorsitzender Uwe Metzner an. Richard Kohl (CDU) zeigte Verständnis für beide Seiten, meint jedoch, dass dort kein guter Standort für ein Gewerbegebiet sei. Langfristig sollte den ansässigen Betrieben eine Standortverlagerung schmackhaft gemacht werden. Bei diesem Tagesordnungspunkt leitete Burkhard Vetter (FDP)  die Sitzung in Vertretung des persönlich betroffenen Stadtverordnetenvorstehers. Ohne Wortmeldung wurde die 5. Änderung des Bebauungsplans „In den Acht Morgen“ einstimmig beschlossen. Ein Grundstück am Jahnplatz wird in den Bebauungsplan aufgenommen. In einem weiteren Antrag ging es um den Ausbau eines bestehenden Wohngebäudes um ein drittes Vollgeschoss, was laut Bebauungsplan bereits möglich ist. Damit die Beseitigung des Bahnübergangs in Bobstadt (BÜ 26) in Gang kommt, wurde die Verwaltung einstimmig ermächtigt eine Vereinbarung mit der Bahn abzuschließen. 

    Stau in Richtung Bobstadt wegen der Baustelle mit Bohrung auf der Landesstraße zwischen Bürstadt und Bobstadt am 25.05.2020 mit Rückstau weit nach Bürstadt hinein. (gesehen zwischen 16 und 17 Uhr)
    Foto: Hannelore Nowacki


    In ihrem gemeinsamen Antrag ging es den Fraktionen von FDP und CDU um die „Minimierung der Beeinträchtigungen durch die Corona-Auflagen und Schutzmaßnahmen“ durch die Stadt Bürstadt, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten das außergewöhnliche Engagement vieler Menschen in Bürstadt und den Stadtteilen Bobstadt und Riedrode unterstützen solle. Auch den besonders von den Einschränkungen betroffenen Bereich von Handel, Gewerbe und Gastronomie solle mit geeigneten Erleichterungen geholfen werden. Die Beschlussvorlage der Verwaltung wurde einstimmig beschlossen, wobei der Punkt 4 nicht mehr aktuell war und entfiel. Fest steht nun, dass ehrenamtlich engagierte Personen, die in der Zeit der „Corona-Krise“ mit Initiativen und Hilfestellungen für besonders betroffene oder benachteiligten Menschen ihren besonderen Beitrag geleistet haben, auf Vorschlag von Vereinen, Institutionen und Verbänden zum Ehrenamtsabend der Stadt Bürstadt eingeladen werden. Vereine sollen Aktionspunkte nachträglich durch nachzuholende Veranstaltungen und Aktionen sammeln können. Gastronomische Betriebe können für die Monate April und Mai beantragte kostenpflichtige Genehmigungen für Außenbestuhlung oder Nutzung städtischer Räumlichkeiten eine anteilige Erstattung beantragen. Verkaufsoffene Sonntage sollen nach Möglichkeit stattfinden können, dafür soll sich die Stadt Bürstadt beim Land Hessen einsetzen, zum Beispiel aus Anlass eines „Martinsmarktes“. Hannelore Nowacki

    Ein verkaufsoffener Sonntag noch in diesem Jahr könnte dem Handel und Gewerbe in Bürstadt helfen. Archivfoto: Hannelore Nowacki

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