Kampagne „Rettungsgasse – damit schnelle Hilfe auch ankommt“
Freie Bahn für Retter und Einsatzkräfte
Eine Rettungsgasse bilden – der Aufkleber bringt es auf den Punkt. Kreisbeigeordneter Matthias Schimpf (links) und Kreisbrandmeister Wolfgang Müller informierten über die Kampagne Rettungsgasse – „damit schnelle Hilfe auch ankommt“. Foto: Hannelore Nowacki
KREIS BERGSTRASSE – Jeder kann Menschenleben retten und dabei helfen, dass bei Verletzten keine Dauerschäden zurückbleiben. Und das geht sogar ganz einfach: Immer eine Rettungsgasse für Einsatzkräfte und Rettungsdienste bilden. Das funktioniert natürlich nur, wenn alle mitmachen. Vorausschauend fahren und bei einem sich bildenden Stau auf der Autobahn für ausreichenden Abstand zum vorderen Fahrzeug zu sorgen gehört dazu. Denn nur so hat man Platz zum Rangieren. In der Stadt und auf Bundes- wie Landstraßen gilt: Wenn Blaulicht zu sehen ist und das Martinshorn zu hören ist – Platz machen und rechts ranfahren. Diese und viele weitere nützliche Hinweise und praktische Anleitungen kann man in einem Flyer nachlesen, der im Internet unter www.kreis-bergstrasse.de heruntergeladen werden kann. Einen Aufkleber für das Auto gibt es beim ADAC. Bei einem Pressegespräch im Landratsamt mit dem Kreisbeigeordneten Matthias Schimpf, der als Dezernent auch für Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr zuständig ist, und mit dem Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes und Kreisbrandmeister Wolfgang Müller wurde die gemeinsame Kampagne des hessischen Verkehrsministeriums, des Ministeriums für Soziales und Integration und des Landesfeuerwehrverbandes Hessen der Öffentlichkeit vorgestellt. In diesen Wochen, mitten in der Ferien- und Urlaubszeit, ist das Problem akut, aber auch sonst machen die Einsatzkräfte häufig die Erfahrung, dass die Autofahrer keine Rettungsgasse bilden. Die Gründe dafür sind vielfältig, dabei gibt es sogar eine gesetzliche Grundlage im § 11 der Straßenverkehrsordnung, die zur Bildung einer Rettungsgasse verpflichtet. Mit einem Bußgeld muss rechnen, wer Rettungswege blockiert oder die Rettungsgasse zum eigenen Weiterkommen missbräuchlich nutzt. Kreisbrandmeister Müller erinnerte daran, dass diese gesetzliche Regelung schon seit 1982 gilt. Kreisbeigeordneter Schimpf machte darauf aufmerksam, dass die Autofahrer bei roter Ampel die Haltelinie überfahren dürfen, wenn nur so für die Rettungs- und Einsatzkräfte Platz geschaffen werden kann. Allein in Hessen passieren 130.000 Unfälle mit mehr als 20.000 Verletzten jährlich. „Daher ist es wichtig zu wissen, was zu tun ist, wenn das Martinshorn ertönt“, betonte Schimpf. Der Schwerpunkt der Kampagne liege auf dem korrekten Verhalten der Autofahrer im Falle eines Staus oder Unfalls, „damit schnelle Hilfe auch ankommt“. Hannelore Nowacki
Information
Bereits bei Staubildung ist eine Rettungsgasse zu bilden und freizuhalten. Rettungsgassen funktionieren nur, wenn alle Verkehrsteilnehmer diese Regelung beachten.
Was ist bei Blaulicht und Martinshorn zu beachten?
Sofort freie Bahn schaffen.
Geschwindigkeit reduzieren.
Durch Blinken dem Einsatzfahrzeug und anderen Verkehrsteilnehmern signalisieren, in welche Richtung man ausweichen will.
Bei Anhalten parallel zur Fahrtrichtung stehen.
Wenn möglich, zum Rangieren eine Fahrzeuglänge Platz zum vorderen Fahrzeug lassen.
Vor der Weiterfahrt auf eventuell noch folgende Einsatzfahrzeuge achten.