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  • Do., 05. Dezember 2019, 16:26 Uhr
    Hessischer Verwaltungsgerichtshof sieht Defizite bei Trassenführung und Artenschutz / Land Hessen bekommt Möglichkeit der Nachbesserung 

    Geplante B 47-Südumgehung um Rosengarten vorerst gestoppt

    Der Blick mit der Drohne von Rosengarten Richtung Rheinbrücke zeigt das Nadelöhr an der B 47 auf. Foto: Klaus Manneck


    ROSENGARTEN – Im Verfahren rund um die geplante Ortsumgehung von Lampertheim-Rosengarten im Zuge des vierspurigen Ausbaus der B 47 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel am Donnerstag ein Urteil gefällt. Demnach wird es vorerst keinen Neubau der Südumgehung geben, da laut Gerichtsurteil der Planfeststellungsbeschluss des Landes Hessen rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf. Damit gilt der Beschluss jedoch nicht als aufgehoben, da zwar Defizite genannt wurden, diese aber behoben werden können. Daher wurde dem Land Hessen die Möglichkeit eingeräumt wurde, eine modifizierte Planung vorzulegen. Hintergrund des Gerichtsurteils war die Klage von fünf Landwirten aus Rosengarten, nachdem im Sommer 2015 der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Rosengarten vorgelegt worden war. Auf einer Länge von 3,6 Kilometern soll Rosengarten von 80 Prozent des Verkehrs entlastet werden. 

    Wie Horst Werner Schmitt, ehemaliger Ortsvorsteher von Rosengarten, dem TIP mitteilte, war einer der beiden durch das Gericht kritisierten Punkte die Trassenführung. Hier sieht der Planfeststellungsbeschluss des Landes Hessen bei der geplanten Südumgehung im Bezug auf die Kosten eindeutige Vorteile im Vergleich zu alternativen Varianten, die den Ausbau der B47 ermöglichen würden. Der Verwaltungsgerichtshof konnte der Argumentation des Landes in diesem Punkt nicht folgen.

    Der zweite Punkt bezieht sich auf den Artenschutz und hier insbesondere auf das hohe Risiko einer Kollision von Fledermäusen mit den Fahrzeugen beim Überflug der Tiere über die Trasse. Hier konnte das vorgestellte Konzept das Gericht ebenfalls nicht überzeugen.

    Beide vom Gericht beanstandeten Punkte sind nach Ansicht des Gerichtes jedoch kein Grund dafür, das Planfeststellungsverfahren komplett zu stoppen, so dass von Seiten des Landes eine Nachbesserung erfolgen kann. 

    „Beide Parteien bekommen nun eine schriftliche Urteilsbegründung und müssen Stellung beziehen”, so Horst Werner Schmitt gegenüber dem TIP. „Hessen Mobil und das Land müssen nun liefern und die Defizite bearbeiten. Es wird keine Revision geben, aber auch so wird das Planfeststellungsverfahren nach der Verbesserung wieder vor Gericht gehen und es wird sicher weitere Einsprüche der Landwirte geben. Man kann hier wieder mit ein bis zwei Jahren Aufschiebung rechnen. Es ist schade, dass von Seiten der Landwirte kein Einlenken kommt”, bedauert der ehemalige Ortsvorsteher.  „Die von den Landwirten angegebene Existenzgefährdung ist mit dem Urteil vom Tisch – und somit der Hauptklagepunkt. Die Südumgehung wird kommen, eben jetzt wieder ein paar Jahre später und wir werden einen Gau haben, wenn Worms mit dem Ausbau der B47 fertig ist und die Rheinbrücke wird abgerissen wird. Dann wird das Verkehrschaos in und um Rosengarten nochmals zunehmen. Es geht um die Menschen hier vor Ort, diese werden nun auch weiterhin unter der Verkehrsbelastung leiden” – ebenso wie die Pendler. 

    Auch Bürgermeister Gottfried Störmer äußerte sich zum Urteil: „Wir haben die Entscheidung des VGH Kassel zur Kenntnis genommen und müssen nun abwarten, wie das Land Hessen mit den vom Gericht eingebrachten Hinweisen zu Defiziten im Planfeststellungsverfahren umgeht“, erklärt dieser. „Im Hinblick auf die Tragweite der Entscheidung für den Stadtteil Rosengarten und die ganze Stadt Lampertheim sollte daher von allen Beteiligten die Rechtskraft des Urteils abgewartet werden. Dieses Thema wird uns mit Sicherheit noch einige Zeit beschäftigen, bis mit den ersten Bauarbeiten begonnen wird.“ Benjamin Kloos

    BUZ: Bleibt nach dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel weiter ein Nadelöhr: Die B 47 bei Rosengarten. Archivfoto: TIP-Verlag

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