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  • Mi., 08. Februar 2017, 14:14 Uhr
    Magistrat der Stadt Lampertheim ordnet Hundebestandsaufnahme an

    „Gerechtigkeit gegenüber anderen Hundebesitzern”

    LAMPERTHEIM – Der Magistrat ordnet gemäß § 12 der Hundesteuersatzung eine Hundebestandsaufnahme an und beauftragt die renommierte Firma SPRINGER Kommunale Dienste GmbH aus Düren mit einer entsprechenden Erhebung in Form einer Haus-zu-Haus-Befragung ab dem Frühjahr 2017.

    Die Hundesteuersatzung regelt, dass jeder Hundehalter zur Anmeldung seines Hundes innerhalb der gesetzten Frist verpflichtet ist (§ 10). Leider kommen nicht alle Bürger dieser Verpflichtung nach. Erfolgt keine Kontrolle, so besteht die Gefahr, dass eine gerechte und umfassende Besteuerung nicht mehr gewährleistet ist. Aus Artikel 3 Grundgesetz, dem allgemeinen Gleichheitssatz, erwächst die Verpflichtung, alle Steuerpflichtigen gleichmäßig zu belasten. Dies ist nur dann umsetzbar, wenn die Steuerbehörde über einen gesicherten und vollständigen Bestand verfügen kann. Dies macht erforderlich, nicht gemeldete Hunde durch geeignete Maßnahmen zu ermitteln.

    Hierzu wurde nun die renommierte Firma SPRINGER Kommunale Dienste GmbH aus Düren beauftragt, die alle Haushalte aufsucht und dort Anzahl, Rasse und die Dauer der Hundehaltung ermittelt. Hierbei handelt es sich um eine lange erprobte, sowohl steuer- als auch datenschutzrechtlich unbedenkliche Methode. Das Steuergeheimnis wird zu jeder Zeit gewahrt, denn die Firma erhält keinerlei Steuerdaten.

    Da die Zahl der Hunde, die derzeit in Lampertheim ohne ordnungsgemäße Anmeldung zur Hundesteuer gehalten werden nicht bekannt ist, wird ab dem Frühjahr eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt. Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 15. Juli 2016 den dritten Nachtrag zur Hundesteuersatzung beschlossen. Der neu eingefügte §12 ermächtigt den Magistrat, die Durchführung von Hundebestandsaufnahmen anzuordnen und die Ausführung an einen Dritten zu vergeben. 

    „Wir wollen mit dieser Maßnahme bewusst auch Gerechtigkeit gegenüber allen Hundebesitzern, die ihre Hundesteuer ordentlich entrichten”, betonte der Erste Stadtrat Jens Klingler. zg
     

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