
NORDHEIM – Die Schulaufnahme ist gesetzlich wie folgt für die Schulneulinge, Schuljahr 2026/2027, geregelt: Schulpflichtig werden die Kinder, die in der Zeit 1. Juli 2019 bis einschließlich 30. Juni 2020 geboren sind. Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 geboren sind, werden als Kannschüler bezeichnet. Sie können auf Antrag in die Schule aufgenommen werden, wenn die erforderliche Schulfähigkeit gegeben ist. Die Entscheidung über die Aufnahme wird nach persönlicher Vorstellung durch die Schulleitung getroffen. Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden.
Die aufzunehmenden Kinder sollen persönlich vorgestellt werden. Im Zeitraum von 21. bis 31. März erfolgt die Anmeldung der Schulneulinge des Jahres 2026 in der Steinerwaldschule in Nordheim. Pflichtkinder haben schriftlich einen Termin erhalten. „Sollte ihr schulpflichtiges Kind bis heute von der Steinerwaldschule Nordheim/Wattenheim noch keine Nachricht erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns telefonisch in Verbindung“, erklärt Schulleitern Antje Kühlberg. Die Eltern der Kannkinder können telefonisch (06245/3620) ab Mittwoch, 19. März, einen Termin zur Anmeldung vereinbaren. zg
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