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  • Mi., 27. März 2019, 07:48 Uhr
    Bevölkerung wird gebeten, Maßnahmen im Rahmen der Brut- und Setzzeit zu beachten

    Gesetzliche Schonzeit der Natur hat begonnen

    BÜRSTADT – Zum 1. März hat die gesetzliche Schonzeit der Natur begonnen. Bis zum 30. September eines Jahres sind deshalb Rodungs- und größere Gehölzschnittmaßnahmen grundsätzlich nicht erlaubt. In dieser Zeit dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Bei den schonenden Form- und Pflegeschnitten im Garten ist während der Schonzeit besondere Rücksicht auf brütende Vögel zu nehmen. 

    Im Interesse des Naturschutzes und aller Personen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad in der freien Natur unterwegs sind, werden die Hundehalterinnen und Hundehalter gebeten, ihre Hunde anzuleinen. Der Jagdtrieb des Hundes kann eine Gefahr für brütende Vögel, trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellen. „Bitte achten Sie darauf”, wirbt Bürgermeisterin Barbara Schader für Verständnis. zg

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