Fr., 28.08.2026
Die Gratiszeitung für Lampertheim und das hessische Ried
  • Startseite
  • Sport
  • Termine
  • Stellenmarkt
  • Do., 16. November 2017, 15:43 Uhr
    CDU drängt auf Stellungnahme des Magistrats der Stadt Lampertheim hinsichtlich der Einrichtung einer Gleichstrom-Höchstspannungsleitung unweit von Lampertheim und Hofheim

    „Gesundheitsgefahr der Anwohner nicht ausreichend berücksichtigt”

    LAMPERTHEIM – Die CDU Lampertheim drängt auf Stellungnahme des Magistrats der Stadt Lampertheim hinsichtlich der Einrichtung einer Gleichstrom-Höchstspannungsleitung unweit von Lampertheim und Hofheim, da sie die Gesundheitsgefahr der Anwohner nicht ausreichend berücksichtigt sieht.
    „Im Zuge der Energiewende besteht die Notwendigkeit die Netzinfrastruktur auszubauen. Ziel ist es, den im Norden Deutschlands erzeugten Strom aus regenerativen Energien in den Süden zu transportieren. Hierzu soll eine Höchstspannungsleitung ± 380 kV Gleichstrom (im Bedarfsfall auf Drehstrom umstellbar) von Osterath bis Philippsburg eingerichtet werden. Im Rahmen der Bundesfachplanung wird die Planfeststellung des Vorhabens vorbereitet. Hierbei sind vor allem erkennbare Umweltauswirkungen und raumordnerische Konflikte von Belang, damit in der Folge eine Genehmigung erwirkt werden kann. Das Vorhaben soll weitestgehend unter Nutzung bereits bestehender Hochspannungsleitungen umgesetzt werden. In Abschnitt A zwischen Riedstadt und Mannheim ausschließlich auf der bereits bestehenden Bestandsleitung, in weiten Teilen nur durch geringfügige Anpassungen. Mit Schreiben der Bundesnetzagentur vom 23.10.2017 wurde dem Magistrat der Stadt Lampertheim die Möglichkeit gegeben, sich im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum oben genannten Vorhaben zu äußern. Dies hat der Magistrat explizit nicht vor”, so die CDU in einer Pressemitteilung.
    „Auf Gemarkung der Stadt Lampertheim sind für den nördlichen Abschnitt zwischen Biblis und der Umspannstation Bürstadt in Rosengarten nur ein punktueller Mastneubau, der Einbau von anderen Isolatoren und kleinere Änderungen an der Beseilung geplant. Die bestehenden Maste mit Höhen zwischen 60 und 80 m werden im Schnitt um circa zehn Meter erhöht. Im weiteren Verlauf zwischen Bürstadt und Viernheim soll ein Neubau mit Masten bis zu 60 Meter Höhe auf der bestehenden Bestandsleitung erfolgen. Hierfür sind etwas größere Mastgevierte als die bestehenden geplant.
    Während im Verlauf der Trasse von Norden kommend bis Lampertheim diese weitestgehend durch Ausschlussflächen belegt ist, ergibt sich südlich von Lampertheim eine maßgebliche Engstelle über eine längere Strecke. Aufgrund des Schutzwaldes, der Vogel-, FFH- und Landschaftsschutzgebiete kann die Achsenführung nur auf der Bestandsleitung erfolgen.
    Durch die Nutzung der Bestandstrasse und der Bestandsleitung kommt es durch den Ersatzneubau zu erheblichen Baumaßnahmen und Beeinträchtigungen, die in Verlust oder Veränderung von Vegetation und Habitaten sowie dem Verlust von Biotopflächen (im Baugrubenbereich) resultieren können.
    Das im Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Hessen 2017 formulierte Mindestabstandsgebot zu Hochspannungsleitungen würde bei Wirksamwerden insbesondere in Bezug auf die Siedlungskörper von Hofheim und Lampertheim eine Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens theoretisch verhindern. Dieser Umstand würde nach Ansicht des Magistrats aber im Rahmen einer Abwägung wegen des öffentlichen und privaten Interesses am Bundesvorhaben zurücktreten. Damit wäre die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens gegeben und lediglich ein Zielabweichungsverfahren für den LEP zu führen. Dies lehnen wir als CDU-Fraktion in dieser Form strikt ab.
    Zur Begründung heißt es, dass elektromagnetische Felder nur in unmittelbarer Nähe der Leitungen und Gleichstromleitungen innerhalb von 35 m und bis 15 m in Richtung Erdboden wirken, wohingegen Wechselstromleitungen innerhalb von 20 m Wirkungen entfalten. Die entstehenden elektronischen Gleichfelder wurden dann bezüglich des auftretenden Immissionsbeitrags und nicht hinsichtlich ihrer tatsächlichen Schadwirkung bewertet (kritischere Bewertung). Damit ergibt die Prognose eine Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte gem. BlmSchV bereits direkt unterhalb der Leitungen. Ein tatsächliche Nachweisführung zu den o. g. Aspekten würde aber erst im im Planfeststellungsverfahren erfolgen.
    Zu den Geräuschimmissionen heißt es, dass eine Irrelevanzschwelle (mindestens 6dB(A) unterhalb des jeweils anzusetzenden Grenzwertes) überall (Wohngebiete und Einzelbebauung im Außenbereich) erreicht werden wird. Aufgrund der o. g. Ausführungen und insbesondere der Tatsache, dass trotz Ausweisung eines Trassenkorridors nur die direkt auf der Bestandsleitung verlaufende Trassenachse eine Genehmigungsfähigkeit erreichen kann, wird die Stadt Lampertheim zu o. g. Vorhaben in der Bundesfachplanung keine Stellungnahme abgeben. Damit ignoriert unserer Meinung nach der Magistrat die Belange der Bürger und gefährdet diese zugleich.
    Mit der vorliegenden Trassenplanung soll eine der ersten längeren Hochspannungs-Gleichstromleitungen in Deutschland gebaut werden. Aus diesem Grund liegen noch keine genauen Messwerte aus der Umgebung von diesen Leitungen vor. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist der Meinung, dass der vom Rat der Europäischen Union zum Schutz der Gesundheit empfohlene Höchstwert von 40 Millitesla aber durch bauliche und technische Maßnahmen sichergestellt werden kann. Ebenso soll der für Gleichstromanlagen seit 2013 in Deutschland gültige Grenzwert von 500 Mikrotesla bei solchen Bauvorhaben voraussichtlich deutlich unterschritten werden.
    Hierbei ist zu beachten, dass die Grenzwerte für Gleichstromleitungen und Wechselstromleitungen voneinander abweichen, weil die Wirkungen von statischen und niederfrequenten Feldern unterschiedlich sind.
    Von Gleichstromleitungen gehen statische Magnetfelder aus. Im Gegensatz zu den von Wechselstrom erzeugten niederfrequenten Felder sind sie zeitlich annähernd konstant und wechseln nicht fortlaufend ihre Richtung. Magnetische Felder treten bei Freileitungen und Erdkabeln auf. Sie werden durch das Erdreich oder durch Baumaterialien nicht abgeschirmt und dringen daher in Gebäude und auch in den menschlichen Körper ein.
    Laut dem BfS werden die elektrischen Felder vom Erdreich und von gewöhnlichen Baumaterialien gut abgeschirmt. Bei Erdkabeln sind sie daher irrelevant und betreffen nur Freileitungen. Die elektrische Feldstärke hängt vor allem von der Betriebsspannung einer Leitung ab. Unter 380 kV-Wechselstrom-Freileitungen (Höchstspannungsleitungen) können Feldstärken auftreten, die über dem Grenzwert für niederfrequente elektrische Felder liegen. Dieser gilt verbindlich nur für Orte, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten können, wie zum Beispiel Wohngrundstücke oder Schulhöfe.
    Gemäß den weiteren Ausführungen des BfS sind biologische Effekte und damit unmittelbare gesundheitliche Auswirkungen nur bei statischen Felder mit sehr hohen Magnetfeldstärken bekannt. Bei den niedrigen Magnetfeldstärken in der Umgebung von Hochspannungs-Gleichstrom-Leitungen oder Konvertern sind daher keine gesundheitlich negativen Wirkungen zu erwarten. Schwächere Magnetfelder könnten allerdings ein mittelbares Risiko darstellen, weil sie Kräfte auf magnetisierbare Objekte ausüben und Implantate beeinflussen können. Dieses Risiko wird durch den Grenzwert ausgeschlossen.
    Bei hohen Feldstärken niederfrequenter Felder sind Reizungen von Muskel- und Nervenzellen nachgewiesen. Wissenschaftlich diskutiert werden Wirkungen auf das Nervensystem und ein erhöhtes Risiko für Leukämie im Kindesalter. Diese Wirkungen könnten auch bei niedrigeren Feldstärken auftreten. Ein ursächlicher Zusammenhang mit niederfrequenten Magnetfeldern ist aber nicht nachgewiesen. (Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz)
    Eine Reportage des SWR2 zu diesem Thema berichtet, dass es Forschern bei Tierversuchen noch nicht gelungen sei aufzuzeigen, wie elektromagnetische Felder den Organismus schädigen könnten. Es gibt also weder einen Beweis, dass Stromleitungen schädlich sind, noch einen, dass sie nicht schädlich sind. Da es keine eindeutigen Ergebnisse gibt, hat die World Health Organization (WHO) die niederfrequenten elektromagnetischen Felder als möglicherweise krebserzeugend eingestuft. Das Besondere an diesen Feldern ist aber, dass sich das Feld im Quadrat der Entfernung verringert. Folglich bedeutet ein zehnfacher Abstand von der Leitung nur noch ein Hundertstel des Feldes. 400 m Abstand zwischen den Leitungen und Wohnhäusern gelten als sicherer Schutz. Diesen Umstand berücksichtigt auch der Landesentwicklungsplans Hessen 2017 mit dem Mindestabstandsgebot zu Hochspannungsleitungen. (Quelle: SWR2 - Gefährlicher Strom? Hochspannungsleitungen und Gesundheit)
    Angesichts der unmittelbaren Nähe zur Lampertheimer Wohnbebauung hält es die Lampertheimer CDU-Fraktion für fahrlässig zu diesem brisanten Thema keine Stellungnahme abzugeben. Die zukünftig direkt an Lampertheim vorbeilaufende ± 380 kV Höchstspannungsleitung kann sowohl mit Gleich- als auch mit Drehstrom (Hybridbetrieb) betrieben werden. Es sind daher sowohl die Gefahren der statischen, als auch der niederfrequenten Magnetischen Felder in Betracht zu ziehen.
    Die Bestandstrasse und damit auch die geplante Ersatzneubautrasse führt nur ca. 50 m an Hofheim vorbei. Am Lampertheimer Guldenweg läuft die Hochspannungsleitung nur mit einem Abstand von ca. 30 m, an den Grundstücken des geplanten Neubaugebiets „Gleisdreieck“ ca. 150 m vorbei. Anschließend geht es über die Kleingärtner und Vogelfreunde hinweg in Richtung Rosenstock III. Die nächstgelegene Wohnbebauung im nordöstlichen Teil ist sogar nur ca. 20 m von der Leitung entfernt. Damit sind viele Anwohner direkt innerhalb des in der Stellungnahme angegebenen Wirkbereichs von 36 m. Zumal wir diese Angaben für das magnetische Feld von ±380 kV Gleichstromleitungen für zu gering halten und auf die Empfehlung eines Mindestabstandes von 400 m zur Wohnbebauung als sicheren Schutz verweisen.
    Ein Rückzug des Magistrats auf die Aussage, dass nur die direkt auf der Bestandsleitung verlaufende Trassenachse eine Genehmigungsfähigkeit erreichen kann, halten wir für nicht zulässig. Schließlich räumt der Magistrat in seiner Stellungnahme selbst ein, dass auch der Verlauf auf der Bestandstrasse nach der Umsetzung des Entwurfs des Landesentwicklungsplans Hessen 2017 vorgegebenen Mindestabstands zu Hochspannungsleitungen in Bezug auf die Siedlungskörper von Hofheim und Lampertheim eine Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens verhindern würde. Nur mit einer Ausnahme („Zielabweichungsverfahren“) könnte die Planung dennoch umgesetzt werden.
    Die Frage lautet daher, sind die gesundheitlichen Risiken für Mensch, Tier und Umwelt oder der finanzielle Aspekt von ausschlaggebender Bedeutung? Als Vertreter Lampertheimer Interessen erwarten wir mehr Engagement für unsere Bürger. Zumal es auch Alternativrouten gibt. Dies wurde in der Stellungnahme des Magistrats nur leider völlig außer Acht gelassen. Wir verweisen als Beispiel auf die Alternative 1b. Damit diese Alternativen ernsthaftgeprüft, ja überhaupt in Erwägung gezogen werden, muss allerdings zuerst die Stadt Lampertheim zu der besonderen Situation in Lampertheim eine Stellungnahme abgeben. Andernfalls wird der Vorhabenträger den einfachen Weg gehen – zum gravierenden Nachteil der Lampertheimer Bürger – und die Bestandsleitung durch die ± 380 kV Höchstspannungsleitung ersetzen.
    Aus diesen Gründen möchte die CDU-Fraktion aus der Mitteilung des Magistrats eine Beschlussvorlage machen. Es soll in den politischen Gremien darüber diskutiert werden und die Parteien im Interesse der Bürger Stellung beziehen, damit die betroffenen Anwohner sich bei dieser wichtigen Thematik selbst eine Meinung bilden können.” zg



    Beitrag aus der Rubrik

    » Lampertheim und Stadtteile
    Anzeige Online StellenmarktAnzeige dkge 1x1Anzeige dkge 2x2
    Anzeige TicketshopAnzeige NK Worms und RheinhessenAnzeige 3 Anzeige - 2