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Di., 24. September 2019, 09:28 Uhr
Stadtverordnetenversammlung Bürstadt fasste in jüngster Sitzung zahlreiche Beschlüsse
Gesundheitsversorgung im Ried, Mobilitätskommission und Flurbereinigung
BÜRSTADT – In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. September wurden zahlreiche Beschlussvorlagen ohne Beratung einstimmig angenommen. Hier eine Auswahl:
Freiwillige Feuerwehr
Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren ist bei Bränden und im Falle einer Katastrophe infolge von Naturereignissen für den Geschädigten grundsätzlich kostenfrei, doch Gemeinden
können zum Beispiel bei Brandstiftung Kostenersatz verlangen, wie auch in der Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung vorgesehen, die das Gebührenverzeichnis aus dem Jahr 2005 ablöst. Die Beratungsgesellschaft Eckermann & Krauß war beauftragt angemessene Pauschalsätze auf Basis des gemeinsamen Satzungsmusters des Hessischen Städtetages, des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und des Landesfeuerwehrverbandes Hessen zu kalkulieren. Die Gebühren fallen je 15 Minuten an und werden beispielsweise für die missbräuchliche Alarmierung nach Bestimmungen dieser Satzung erhoben. Für besondere, nicht in der Gebührensatzung aufgeführte Leistungen werden die Gebühren nach ausgerückten Fahrzeugen und dem tatsächlichen Zeit-, Material- und Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet.
Flurbereinigung B 44 Bürstadt-Bobstadt
Durch mehrere Grenzänderungen, die mit den angrenzenden Gemeinden auf den Gemarkungen von Biblis, Hofheim und Kleinhausen abgestimmt waren, wächst die Gemeindefläche von Bürstadt kostenneutral um rund 1.380 Quadratmeter. Dabei geht es um Wege- und Grabenparzellen mit dem Ergebnis, dass ein kompletter Graben und Weg nur noch einen Eigentümer hat.
Mobilitätskommission
Vertreter des Magistrats, der Stadtverordnetenversammlung und sachkundige Einwohner arbeiten in der 2016 gegründeten Kommission mit. Der Magistrat hatte der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, Hans-Dieter Niepötter als sachkundigen Einwohner in die Mobilitätskommission zu wählen, nachdem dieser sein Interesse an einer Mitarbeitet bekundet hatte und eine Weiterbildung als Fachberater für Barrierefreiheit und Wohnberatung vorweisen kann.
Ausschreibungen und Vergaben: Mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung beschlossen, nachdem die Vorschriften immer umfangreicher und die rechtlichen Vorgaben komplizierter geworden sind. Aber nicht alle anfallenden Ausschreibungen müssen über den Landkreis abgewickelt werden, ausgenommen sind Projekte mit Projektsteuerung wie der Bildungs- und Sportcampus. Die erforderlichen Mittel für 2019 können über die Einzelbudgets abgedeckt werden.
Gesundheitsversorgung im Ried
Ein Grundsatzbeschluss wurde gefasst, damit die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) und Vernetzung durch das Netzwerk Ortsnahe Versorgung Ried (NORIE) nach dem Odenwälder Vorbild (NOVO) anlaufen kann. Altenhilfe, Pflegedienste, Ärzte, Kliniken, Reha-Sport, Sozialdienste und weitere Themenfelder sollen erreicht werden. Im März 2019 hatten sich die Kommunen Biblis, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Lampertheim und Lorsch zu einem ersten Austausch zum Thema Gesundheitsversorgung im Ried getroffen. Die Geschäftsstelle mit halber Stelle für zwei Personen zur Koordinierung, Planung und Assistenz soll beim Kreis Bergstraße angesiedelt werden. Diese interkommunale Zusammenarbeit soll beim Kreis mit der Landesförderung von 100.000 Euro für die Laufzeit von 5 Jahren gegenfinanziert werden, mit einer erwarteten Kostenersparnis von mindestens 15 Prozent. Hannelore Nowacki