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  • Fr., 15. Juli 2022, 10:20 Uhr

    Grillhütten aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr ab Montag gesperrt

    LAMPERTHEIM – Durch die trockene und heiße Witterung der letzten Wochen verschärft sich die Waldbrandgefahr im Stadtwald Lampertheim in den nächsten Tagen zunehmend. Die Wälder sind bereits sehr trocken. Die noch vorhandene Restfeuchte dürfte demnächst vollständig aufgebraucht werden. Niederschläge sind nicht zu erwarten. Die Totholzproblematik (große Mengen an abgestorbenem Holz) besteht weiterhin. Die aus den Vorjahren geschwächte Waldvegetation mit einem hohen Anteil an absterbenden Bäumen und Kronenteilen führen zu einer derzeit sehr hohen und weiter zunehmenden Waldbrandgefahrenlage.

    Für das Forstamt Lampertheim liegt der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes derzeit bei Stufe 4 und wird ab nächstem Montag die höchste Gefahrenstufe 5 erreichen.

    Da sich auch in den mittelfristigen Wetterprognosen keine ergiebigen Niederschläge abzeichnen, sieht sich die Stadtverwaltung Lampertheim auf dringendes Anraten des Forstamtes Lampertheim als untere Forstbehörde gezwungen, die Grillhütte Lampertheim an der Erholungsanlage Heidetränke und die Grillhütte in Hofheim ab Montag, den 18.07.2022 bis auf weiteres zu sperren. Dies betrifft auch Reservierungen der Grillhütte, die bereits durch die Stadt Lampertheim bestätigt wurden. Die bereits entrichteten Nutzungsgebühren bzw. hinterlegten Kautionen werden durch die Verwaltung selbstverständlich zurückerstattet.

    Die Stadtverwaltung Lampertheim wird gemeinsam mit dem Forstamt die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten und bei einer wesentlichen Veränderung der Wetterlage die Sperrung schnellstmöglich aufheben.

    Die Stadtverwaltung bittet die Nutzer der Grillhütte um Verständnis für diese unumgängliche Maßnahme. Gleichzeitig werden alle Waldbesucher dringend um Berücksichtigung der Gefahrensituation, entsprechende Verhaltensweisen und um Beachtung des Rauchverbotes sowie des Verbotes von jeglichem offenen Feuer gebeten. Das Parken auf vertrockneten Grasflächen ist wegen der Entzündungsgefahr ebenfalls zu unterlassen. zg

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