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  • Do., 16. März 2017, 13:44 Uhr
    Stadt Lampertheim führt Hundebestandsaufnahme in Form einer Haus-zu-Haus- Befragung durch

    „Haben Sie Ihren Hund zur Hundesteuer angemeldet?“

    LAMPERTHEIM – „Haben Sie Ihren Hund zur Hundesteuer angemeldet?“ Diese Frage können viele guten Gewissens mit Ja beantworten. Leider muss der für die Hundesteuer zuständige Fachdienst „Steuern und Abgaben“ bei der Stadtverwaltung immer häufiger feststellen, dass nicht alle Hundehalter dieser Verpflichtung nachkommen. Dies ist keine harmlose Bagatelle, sondern erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung.

    Aufgrund der Anzahl von nicht gemeldeten Hunden ist die Stadt Lampertheim verpflichtet, Maßnahmen wie die geplante Hundebestandsaufnahme zu ergreifen. Wird sie nicht tätigt, billigt sie den vielfachen Verstoß gegen geltendes Recht und verstößt damit letztlich selbst gegen Artikel 3 Grundgesetz. Der auch als Gleichbehandlungsgrundsatz bezeichnete Artikel regelt, dass Gleiches auch gleich zu behandeln ist. Das heißt, die Steuergerechtigkeit gebietet, dass jeder Hundehalter gleichermaßen Hundesteuer zahlen muss.

    Damit handelt die Stadtverwaltung nicht nur nach Recht und Gesetz, sondern sie wahrt vor allem die Interessen all der Hundehalter in Lampertheim, die Ihren Hund ordnungsgemäß versteuern. Gerade aus deren Sicht ist kaum vertretbar, warum sie Steuer zahlen, der Nachbar aber vielleicht nicht.

    Konkret wird die Stadt Lampertheim zur Ermittlung sämtlicher in Lampertheim gehaltenen Hunde die Hundebestandsaufnahme in Form einer Haus-zu-Haus- Befragung durchführen. Hierfür wurde ein Unternehmen beauftragt, das auf diesem Gebiet seit vielen Jahren bundesweit tätig ist. Dessen Mitarbeiter werden ab April an den Türen sämtlicher Lampertheimer Haushalte klingeln und die Bewohner zur Haltung von Hunden befragen. Sie tragen sichtbar eine von der Stadt Lampertheim ausgestellte Legitimation und sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 17 Uhr unterwegs. Die Stadt Lampertheim kann über die ihr zugänglichen GPS-Daten jederzeit feststellen, wo die einzelnen Mitarbeiter gerade ihre Befragungen durchführen. Hierbei werden die Wohnungen nicht betreten und vor Ort keine Steuern oder sonstigen Abgaben erhoben. Für Fragen steht der Fachdienst Steuern und Abgaben telefonisch unter 06206/935370 und 935245 gerne zur Verfügung.

    Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder geltend gemacht werden. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten bisher nicht gemeldete Hunde umgehend angemeldet werden. zg
     

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