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  • Do., 07. November 2019, 09:20 Uhr
    Fünfter bundesweiter Aktionstag gegen Hassposting im Internet

    Hass im Netz geht alle an 

    HESSEN – Das Bundeskriminalamt hatte für Mittwoch zum  zweiten Mal in diesem Jahr einen Tag der Bekämpfung des Hasspostings ausgerufen. Denn Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzung im Netz sind keine Kavaliersdelikte - je nach Straftatbestand drohen bis zu fünf Jahre Haft. In mehreren Bundesländern wurden kriminalpolizeiliche Maßnahmen, darunter 

    Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen, durchgeführt.

    Auch die hessische Polizei ist im Bereich der Bekämpfung dieses Phänomenbereichs sehr aktiv. Eigens hierfür wurde im Hessischen Landeskriminalamt eine  Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich schwerpunktmäßig mit der Bekämpfung von Hasspostings auseinandersetzt.

    In Verantwortung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) übernimmt das „Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus" (HKE) die Koordinierung und Vernetzung der landesweiten Bemühungen zur Prävention und Intervention gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen.

    Jeder kann etwas tun!

    Zeigen Sie Zivilcourage: Hassreden sollten nicht toleriert oder ignoriert werden. Eine Gegenreaktion ist ein wichtiges Zeichen für Täter und andere Nutzerinnen und Nutzer, dass solches Verhalten nicht hinnehmbar ist. Hierbei kann es hilfreich sein, den Postersteller direkt anzusprechen. Fragen Sie nach, warum solche Kommentare sein müssen. Verlangen Sie gegebenenfalls nach Beispielen und Fakten für getätigte Äußerungen. Wichtig ist es, sich nicht selbst zu Beleidigungen oder Ähnlichem hinreißen zu lassen", so ... "bleiben Sie in Ihrer Argumentation sachlich und fair." Wenn Sie unsicher sind, ob ein entsprechender Kommentar bereits strafbar ist, können Sie diesen dem Portalbetreiber, Internetbeschwerdestellen oder der Polizei melden.

    Grundsätzlich können jegliche Strafanzeigen bei jeder örtlichen Polizeidienststelle angezeigt werden. Im Falle von Hasspostings ist eine genaue Dokumentation des Sachverhaltes für eine erfolgreiche Strafverfolgung elementar: Das Fertigen eines Screenshots des Postings, der die Inhalte dokumentiert, hilft den Polizeibehörden bei der Beweisführung. Datum und Uhrzeit der Tat. Das Internetportal, auf dem das Hassposting stattgefunden hat, inklusvie der exakten Internetadresse des betreffenden Posts (Kopie der Adresszeile des Internetbrowsers).Zusätzliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:hke.hessen.de, www.bsi-fuer-buerger.de, www.sicher-im-netz.de, www.polizei-praevention.de und www.zivile-helden.de zg

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