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Fr., 16. Dezember 2016, 09:30 Uhr
Neue Konzeption für alle Bürgerhäuser geplant
Hochzeitsfeiern im Bürgerhaussaal neu geregelt – Entgelt für Grillhütte erhöht
Begehrte Bürstädter Grillhütte – die Kita Zwergenwald feierte hier ihr Abschluss-Grillfest. Archivfoto: Hannelore Nowacki
BÜRSTADT – Immer mehr Paare möchten ihre Hochzeit im Bürgerhaus der Stadt Bürstadt feiern. Nun gibt es eine neue Regelung als Zwischenlösung für die Nutzung, die vom Magistrat der Stadt Bürstadt Ende Oktober beschlossen wurde: Die Miete für die Räumlichkeiten im Bürgerhaus wird für Hochzeiten auf 1.500 Euro brutto einschließlich einer Reinigungspauschale von 350 Euro festgelegt. Geplant ist eine Neuausrichtung für alle Bürgerhäuser der Stadt Bürstadt, die jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen werde, wie Bürgermeisterin Barbara Schader mitteilte. Das Dilemma bei Hochzeiten: In der Regel werden fast alle Räumlichkeiten des Bürgerhauses genutzt, Vor- und Nachbereitung belegen den Saal für mindestens zwei Tage, in dieser Zeit könne die Stadt keine weiteren Einnahmen erzielen. Die neue Regelung wird auch als „zwingend erforderlich“ gesehen, um finanzielle Planungssicherheit für den Caterer und für die Paare zu gewährleisten. Hochzeiten werden direkt über den Caterer abgewickelt, der auch die Räumlichkeiten anmietet und die Miete direkt an die Stadt Bürstadt zahlt. Der Caterer ist für die Durchführung der Veranstaltung einschließlich Umsetzung der Hausordnung für den Bürgerhaussaal verantwortlich. Die Preisgestaltung entspreche im Vergleich anderen Objekten, wie auch Internetrecherchen gezeigt hätten. Bei der Entgeltordnung für die Bürgerhäuser müsse auch die Anpassung des deutschen Umsatzsteuerrechts an die europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinien beachtet werden. Nachdem das Land Hessen das Entgelt für die Anmietung des Grillplatzes und des waldpädagogischen Spielplatzes ab dem 1. Januar 2017 von bisher 900 Euro auf 1.125 Euro jährlich angehoben hat, hat die Stadt Bürstadt eine Kostenkalkulation für die Grillhütte durchgeführt. Die bisherige Benutzungsgebühr von 20 Euro und die gebührenfreie Nutzung durch Kindertagesstätten und Schulen nach einer Regelung aus dem Jahr 2004 hätten eine erhebliche Unterdeckung ergeben, teilte Bürgermeisterin Schader mit. Die ab 1. Januar 2017 geltenden Nutzungsbedingungen für die Bürstädter Grillhütte seien sehr günstig im Vergleich mit den Nachbargemeinden Lampertheim, Hofheim und Biblis. Zukünftig zahlen ortsansässige Mieter 50 Euro, ortsansässige Kindertagesstätten und Schulen zahlen 20 Euro, auswärtigen Mietern werden 70 Euro abverlangt. Die jeweilige Kaution beträgt wie bisher 200 Euro. Ziel sei den Betrieb der Grillhütte wirtschaftlicher zu gestalten und den Kostendeckungsgrad etwas zu erhöhen. Hannelore Nowacki