Einigkeit beim Bedarfs- und Entwicklungsplan der Freiwilligen Feuerwehren Bürstadt
Hohen Motivationsstand erhalten
Die drei Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bürstadt bei ihrer gemeinsamen Inspektionsübung im Jahr 2016. Archivfoto: Hannelore NowackiSTADT – An der Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplans der Freiwilligen Feuerwehren Bürstadt bis 2027 haben der Stadtbrandinspektor und die Wehrführer der drei Bürstädter Feuerwehren über Monate in Zusammenarbeit mit der Firma MK Beratung Michael Krzyzniewski gearbeitet. Schon der Haupt- und Finanzausschuss hatte das vorlegte Werk einstimmig gebilligt, eine Empfehlung, der auch die Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch letzter Woche nach nur zwei zustimmenden Wortmeldungen einstimmig folgte. Die Fortschreibung gilt für zehn Jahre bis 2027, der erste Plan wurde 2004 erstellt und 2009 fortgeschrieben. Das Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz verpflichtet die Gemeinden in Hessen, eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten und eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Als wesentliches Ziel benennt der aktuelle Bedarfs- und Entwicklungsplan die Pflege der Freiwilligkeit im Rahmen des Ehrenamtes und des hohen Motivationsstandes der Einsatzkräfte. Auch sollen die Feuerwehrfrauen und –männer in der Kernstadt und in den Stadtteilen den Plan als Hinweis verstehen, dass die kommunalen Entscheidungsträger gewillt sind, ihre Wehren und Feuerwehrvereine optimal zu unterstützen und auszustatten. Allerdings gibt die städtische Haushaltsplanung den finanziellen Rahmen vor. Im Zuge eines zukunftsfähigen Fahrzeuggesamtkonzeptes wird empfohlen die Mannschaftstransportfahrzeuge zu erneuern und ein Sonderfahrzeug für die vielfältigen Transportaufgaben zu beschaffen. Der Magistrat wurde mit der Erstellung dieses Fahrzeugkonzeptes beauftragt. Beschlossen wurde die empfohlene Erhöhung der seit 1999 unveränderten Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Gerätewarte von 51,13 Euro auf 75 Euro monatlich. Hannelore Nowacki