STADTVERWALTUNG: Baum am Wanderparkplatz „Pechofen“ kleingeschnitten und abtransportiert
Holzdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt
LAMPERTHEIM – Ende Januar wurden an der L3110 aufgrund der hohen Schneelast von Hessen Mobil Bäume entlang der Landesstraße und an den Wanderparkplätzen aus Verkehrssicherungsgründen gefällt.
Am Wanderparkplatz „Pechofen“ wurde nun festgestellt, dass ein gefällter liegender Baum klein geschnitten und abtransportiert wurde. Der Baum wurde in ofenfertige Rollen abgeschnitten. Dies muss über mehrere Tage hinweg geschehen sein.
Das Mitnehmen von bereits geschlagenem Holz, umgefallenen Bäumen oder auch nur einzelnen Ästen bzw. dünnen Stämmen stellt eine Straftat dar. Jeder bekanntwerdende Fall wird zur Anzeige wegen Diebstahls gebracht. Die Polizei nimmt entsprechende Ermittlungen auf. Es drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Brennholz kann legal sowohl bei den waldbesitzenden Kommunen als auch beim Staatsforst bestellt und erworben werden. zg