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  • Do., 13. Oktober 2016, 22:49 Uhr
    Nutzung selbststabilisierender Fahrzeuge stellt Ordnungswidrigkeit dar / Kontrollen angekündigt

    Hoverboards nicht für Straßenverkehr zugelassen

    LAMPERTHEIM – Ein neuer Trend ist seit Anfang des Jahres auf dem Vormarsch und nun auch in Lampertheim feststellbar, die sogenannten Hoverboards. Hierbei handelt es sich um ein Elektro-Board, welches mit einem kleinen Segway ohne Haltsstange vergleichbar ist. Angeboten werden diese Geräte u. a. unter den Namen „Self Balancing Board“, „Elektro- Scooter“, „Mini-Segway“ oder „Hovertrax“. Diese Gerätschaften sind selbststabilisierende Fahrzeuge mit zwei Rädern, die über ein Brett verbunden sind. Der Fahrer steht auf dem Brett in Fahrtrichtung und steuert es über Gewichtsverlagerung. Je nach Gerät sind Geschwindigkeiten von 15 km/h möglich.

    Diese elektrobetriebenen Bretter sind in Deutschland bisher nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Das heißt, eine Nutzung darf auf öffentlichen Flächen nicht erfolgen. Wer sich mit einem solchen Brett im öffentlichen Verkehr bewegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz jeweils als Straftat bewertet und das Brett eingezogen werden.

    Die Stadtverwaltung bittet daher die Eltern, dies beispielsweise bei der Geschenkeauswahl für Weihnachten zu bedenken und den Nachwuchs entsprechend auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften hinzuweisen. Hierzu werden durch die Ordnungsbehörde der Stadt Lampertheim auch Kontrollen durchgeführt. zg

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